Seit Jahren streiten Kfz-Dienstleister um den uneingeschränkten Zugriff auf Fahrzeugdaten seitens der Hersteller. Mit der Ablehnung des Revisionsantrags von Stellantis gegen ein Urteil, das im vergangenen Jahr den Klägern recht gegeben hatte, wird die Entscheidung nun rechtskräftig, wie der ZDK in seiner Stellungnahme berichtet.