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ZDK: AÜK-Qualitätsprüfungen für Kfz-Werkstätten zugelassen

Der Kfz-Innungsverband hat eine Akkreditierungserweiterung auf sein neues AÜK-System erhalten. Somit können, falls die zur Kfz-Prüfung zugelassenen Betriebe in ein bestimmtes Managementsystem eingebunden sind, diese ihre Prüfdienstleistungen entsprechend kennzeichnen.

Mit der Anerkennung des AÜK-Systems als Inspektionsstelle für Kfz-Untersuchungen können in das System eingebundene Werkstätten das DAkkS-Symbol zur Kennzeichnung ihrer Inspektionsberichte verwenden. | Bild: ProMotor/T. Volz.
Mit der Anerkennung des AÜK-Systems als Inspektionsstelle für Kfz-Untersuchungen können in das System eingebundene Werkstätten das DAkkS-Symbol zur Kennzeichnung ihrer Inspektionsberichte verwenden. | Bild: ProMotor/T. Volz.
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Claudia Leistritz

Die AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe) hat der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks (BIV) als Inspektionsstelle eingerichtet, um zukünftig die Qualität von Fahrzeuguntersuchungen und –prüfungen sicherzustellen. Das System fasst den Angaben zufolge alle amtlichen Werkstattuntersuchungen zusammen und kennzeichnet die Prüfdienstleistung der beteiligten und anerkannten Kfz-Werkstätten mit einer Art AÜK-Gütesiegel. Nach Prüfung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde die Lösung nun als bundesweite Qualitätsmarke akzeptiert, wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) berichtet.

Die Erweiterung der Akkreditierung für den BIV erfolgte nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Typ C mit dem Datum 17. Juni 2022. Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und neuer ZDK-Vizepräsident, kommentiert den Bescheid:

„Mit der AÜK hat das Kfz-Handwerk die Herausforderung zum Aufbau und zur Akkreditierung einer Inspektionsstelle – in welche über 30.000 anerkannte Kfz-Werkstätten eingebunden sind – geschafft.“

Die erweiterte Zulassung ermöglicht nun allen anerkannten Werkstätten oder Stützpunkten, Abgasuntersuchungen (AU), Gasanlagenprüfungen (GAP) und/oder Sicherheitsprüfungen (SP) als akkreditierte Dienstleistung durchzuführen und ihre Inspektionsberichte mit einem DAkkS-Symbol zu kennzeichnen, wenn die Freischaltung im „AÜK Plus“ erfolgt ist.

Voraussetzung QMS

AÜK Plus ist das Qualitätsmanagementsystem (QMS), das auf Grundlage der EU-Richtlinie 2014/45/EU zur Sicherung und Überwachung der Qualität bei der technischen Fahrzeugüberwachung dient, der ISO 17020 unterliegt und die AÜKs dokumentiert. Die Anwendung ist laut eigenen Angaben die Nachfolgesoftware zu AU Plus und GAP Plus und ermöglicht die Erfassung verschiedener Leistungen wie Schulungen, Tests, Untersuchungen, Verwaltung der Siegel und Plaketten. Außerdem erfolgt darüber der regelmäßige Datenabgleich „mit der zentralen Datenbank des Systems“.

„Alle Pkw- und Nfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und –prüfungen anbieten wollen, brauchen zukünftig eine Akkreditierung nach ISO 17020“,

heißt es auf der entsprechenden Website des ZDK.

Voraussetzung also, das DAkkS-Symbol verwenden zu dürfen ist neben der Zulassung als anerkannte Prüfwerkstatt auch die Einbindung in das QMS des BIV sowie die Erfüllung aller damit verbundenen Anforderungen.

„Wenn alle Betriebe mitmachen, schaffen wir es, eine bundesweite Marke zu etablieren. Wie „Tempo“ für Taschentücher soll AÜK dann für amtliche Untersuchungen und Prüfungen in anerkannten Kfz-Werkstätten stehen. Mit der Marke AÜK geben wir den Betrieben ein klares Zeichen an die Hand, mit dem sie die Qualität ihrer Leistungen signalisieren“,

äußerte sich Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks und ZDK-Vizepräsident, zur Bedeutung des neuen Prüfsystems.

Seit zwei Jahren auf dem Weg

Der BIV hatte dem DAkkS bereits im Sommer 2020 für die Zulassung insgesamt 573 Stützpunkte gemeldet, die bis dahin in das vorgesehene System eingebunden waren und alle Anforderungen des BIV-QMS erfüllten. Die entsprechende Akkreditierung durch die DAkkS erhielt der BIV im September 2021. 28 von diesen Stützpunkten hatte die DAkkS in einem „Witness-Audit“ überprüft.  Da allerdings die gemeldeten 573 Stützpunkte noch nicht für die AÜK ausreichten, stellte man einen Erweiterungsantrag um etwa 30.000 Stützpunkte, die mittlerweile dem System beigetreten waren. In der Folge wurden im Frühjahr dieses Jahres etwa 90 weitere Betriebe einem Witness-Audit unterzogen.

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