Ersatzteile: Bund will Designschutz lockern

Durch Einführung einer Reparaturklausel soll sich die Vermarktung sichtbarer Kfz-Teile vereinfachen. Während der GVA niedrigere Kosten für den Verbraucher erwartet, befürchtet der VDA eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Noch verhindert der Designschutz die Vermarktung sichtbarer Ersatzteile wie Kotflügel oder Scheinwerfer durch die Zulieferer. Die Bundesregierung hat nun die so genannte Reparaturklausel auf den Weg gebracht. Während der GVA die Entscheidung begrüßt, beklagt der VDA kritischen Eingriff in den gewerblichen Rechtsschutz. (Bild: Volvo Trucks)
Noch verhindert der Designschutz die Vermarktung sichtbarer Ersatzteile wie Kotflügel oder Scheinwerfer durch die Zulieferer. Die Bundesregierung hat nun die so genannte Reparaturklausel auf den Weg gebracht. Während der GVA die Entscheidung begrüßt, beklagt der VDA kritischen Eingriff in den gewerblichen Rechtsschutz. (Bild: Volvo Trucks)
Martin Schachtner

Dem Nachbau von Kotflügeln, Scheinwerfern, Außenspiegeln und Türen sind bislang Grenzen gesetzt. Die Vermarktung liegt durch die Designschutz-Verordnung in den Händen der Fahrzeughersteller. Für den Aftermarket möchte die Bundesregierung Medienberichten zufolge nun eine Ausnahme einführen: Durch eine so genannte "Reparaturklausel" soll der besondere Schutz dann wegfallen, wenn Ersatzteile zur Reparatur verwendet werden.

Während der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf eine Liberalisierung des Aftermarktes und niedrigere Reparaturkosten für die Fahrzeughalter in Deutschland erwartet, kritisiert der Verband der Automobilhersteller (VDA) Eingriff in das System des gewerblichen Rechtsschutzes. Der uneingeschränkte Designschutz stellt für Fahrzeughersteller und Zulieferer weltweit eine wichtige Voraussetzung dar, um in Innovationen investieren zu können, hieß es in einer VDA-Meldung.

Der GVA hingegen spricht in Bezug auf die aktuell geltende Designrichtlinie von einem Monopol für die Hersteller - mit negativen Auswirkungen auf unabhängige Marktteilnehmer wie Kfz-Teilehersteller und freie Kfz-Teilegroßhändler: Rund ein Viertel bis ein Drittel des Umsatzes von rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr im deutschen Markt für Kfz-Ersatz- und Verschleißteile entfalle auf solche Karosserie- bzw. karosserieintegrierten Teile, hieß es aus Ratingen.

Der VDA hält dagegen: Gewerbliche Schutzrechte sind aus Sicht der Automobilindustrie notwendig, um Produkt- und Markenpiraterie wirksam zu bekämpfen und die Sicherheit der Autofahrer zu gewährleisten. "Nachweislich können nachgebaute Ersatzteile sowohl die Sicherheit als auch den Werterhalt des Fahrzeugs beeinträchtigen und stellen damit einen erheblichen Kundennachteil dar", argumentierten die Berliner.

Stichtagsreglung strittig

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der ADAC stützen die GVA-Position und verwiesen in der Vergangenheit wiederholt auf ein europäisches Ungleichgewicht bei der Rechtslage und in der Folge bei den Verbraucherpreisen: In Märkten wie den Niederlanden, Ungarn oder Spanien wird die Ausnahmeregelung bereits angewendet. Staaten mit starker Automobilindustrie wie Frankreich oder Deutschland stützen dagegen den Designschutz. In letztgenannten Märkten sind die betroffenen Ersatzteile den Angaben zufolge teurer.

Die Einführung der Reparaturklausel kann nun dafür sorgen, dass die Ersatzteilpreise sinken – mit der deutlichen Betonung auf kann, wie der GVA einschränkte. Nach der aktuellen Stichtagsregelung wären Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen. "Das konterkariert das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken, ganz massiv. Eingetragene Designs sind bis zu 25 Jahre geschützt, demnach würde die vollständige Liberalisierung bis weit in die 2040er Jahre dauern", mahnte GVA-Präsident Hartmut Röhl.

 

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