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SEP-Geräte: Ab 2023 gelten neue Regeln

Für die vorschriftsmäßige Verwendung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten (SEP) bei der Hauptuntersuchung (HU) gelten ab 1. Januar 2023 neue Richtlinien, denen alle ab diesem Datum hergestellten Geräte unterliegen.

Bei der Anschaffung neuer Scheinwerfereinstellprüfgeräte (SEP) haben Werkstätten auf einige neue Richtlinien zu achten, die ab 1. Januar 2023 in Kraft treten. | Bild: TÜV Nord.
Bei der Anschaffung neuer Scheinwerfereinstellprüfgeräte (SEP) haben Werkstätten auf einige neue Richtlinien zu achten, die ab 1. Januar 2023 in Kraft treten. | Bild: TÜV Nord.
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Claudia Leistritz

Mit Beginn des kommenden Jahres müssen sich Werkstätten mit den neuen Richtlinien befassen, die ab diesem Zeitpunkt für Scheinwerfereinstellprüfgeräte (SEPs) gelten. Zur Unterstützung bei der Umstellung informiert der TÜV Nord über die Besonderheiten, die bei der Beschaffung neuer Prüfgeräte beachtet werden sollten; beispielsweise auch in Bezug auf Übergangsfristen.

So weist Dr. Malte Sommer, Leiter Kalibrierlabor beim TÜV Nord, darauf hin, dass bei der Bestellung eines SEP unbedingt das Produktionsdatum und die Baumusterzulassung zu beachten und gegebenenfalls mit dem Lieferanten abzustimmen sind. Denn wird ein SEP verwendet, das vor dem 1. Januar 2023 hergestellt wurde und über eine Baumusterfreigabe nach der „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten“ vom 25.09.1981 verfügt, darf dieses noch bis 31.12.2034 und somit noch rund 12 Jahre genutzt werden, vorausgesetzt es wurde von einem akkreditierten Kalibrierlabor eingestellt.

Prüfung alle fünf Jahre bei Neugeräten

Erhalten Prüfgeräte ihre Baumusterfreigabe erst ab dem 1. Januar 2023, gilt diese ab Ausstellungsdatum des Gutachtens nur noch fünf Jahre lang. Danach muss der Hersteller, so der Verkehrssicherheitsverein, eine erneute Baumusterprüfung veranlassen um sicherzustellen, dass die SEP für die Hauptuntersuchung (HU) zugelassen sind. Weiter heißt es, dass SEP, die sich zum Zeitpunkt des Erlöschens der Baumusterfreigabe bereits im Einsatz befinden, davon nicht betroffen sind.

Zu finden sind Herstellungsmonat und –jahr, gemäß der aktuellen Richtlinie, auf dem Typenschild des Geräts. Dort steht auch die entsprechende Nummer für die Linse.

Prüfgeräte, die über eine noch vor der Richtlinienfassung von 1981 liegende Baumusterzulassung verfügen, dürfen bereits seit Anfang 2021 nicht mehr für eine HU verwendet werden (gemäß der im Verkehrsblatt 17 vom 15. September 2020 Nr. 136 veröffentlichten, überarbeiteten „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten“).

Prüf- und Kalibrierservice

Die Gültigkeitsüberprüfung der SEP-Baumusterzulassungen bei der Kalibrierung habe schon dieses Jahr an Bedeutung gewonnen, sagt Sommer. Es sei deutlich spürbar dass sich die Hersteller damit befassten. Als Prüfstelle führt der TÜV Nord alle Baumusterzulassungen für SEP nach der neuen Richtlinie durch, bietet aber auch zusätzlich akkreditierte Kalibrierungen für nahezu alle gängigen Scheinwerfereinstellprüfgeräte an, ob analog oder digital. „Und natürlich unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden gerne bei Fragen rund um diese Themen.“

Ergänzend fügt das Hannoveraner Technologiedienstleistungsunternehmen hinzu, dass die aus Lichteinstellgerät und Aufstellflächen bestehende Einheit eines Scheinwerfereinstellprüfsystems vor der Erstinbetriebnahme und dann mindestens alle 24 Monate zu kalibrieren ist. Auch nach einem Eingriff in die Messwertaufnahme ist demnach eine Rekalibrierung notwendig. Dabei wird jedes Mal auch noch einmal die Baumusterzulassung auf Gültigkeit geprüft. Grundsätzlich, schließt die Mitteilung des TÜV Nord, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung alle Scheinwerfereinstellprüfsysteme, die im Rahmen einer HU zur Anwendung kommen, einen gültigen Kalibriernachweis besitzen.

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