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ZDK: Werkstätten brauchen freien Zugang für digitale Services

Ab Juni will sich die Europäische Kommission mit den Leitlinien der zukünftigen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) zum Wettbewerbsrecht befassen. Die entsprechende Fachgruppe im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat dazu einen Forderungskatalog erstellt.

Immer mehr Kfz-Wartungsdienste sind von digitalisierten Informationen abhängig. Damit die Werkstätten von den Fahrzeugherstellern die entsprechenden Informationen erhalten, hat die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im ZDK für die Verlängerung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, die ab 2023 gelten soll, einen Forderungskatalog erstellt. | Bild: T. Volz/ProMotor.
Immer mehr Kfz-Wartungsdienste sind von digitalisierten Informationen abhängig. Damit die Werkstätten von den Fahrzeugherstellern die entsprechenden Informationen erhalten, hat die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im ZDK für die Verlängerung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, die ab 2023 gelten soll, einen Forderungskatalog erstellt. | Bild: T. Volz/ProMotor.
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Claudia Leistritz

2023 läuft die aktuell geltende Kfz-GVO aus und soll dann verlängert werden. Für die ab Juni stattfindenden Beratungen der Europäischen Kommission zu diesem Thema hat, wie der ZDK berichtet, die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im Verband eine Reihe von detaillierten Forderungen zusammengestellt und am 5. Mai in Bonn präsentiert.

Fahrzeughersteller dominieren den Zugang

Demnach sollen Werkstätten vor allem die Möglichkeit erhalten, digitalisierte After-Sales-Dienste anzubieten, die „aus zivilrechtlichen Gründen nicht dem Verkäufer vorbehalten sind“, das heißt beispielsweise auch von freien Werkstätten angeboten werden können. Für markengebundene Werkstätten sowie den Automobilhandel sei diese Bestimmung sogar von „existenzieller“ Bedeutung, denn der Zugang zu vernetzten Fahrzeugen werde zunehmend erschwert und digitale Geschäftsmodelle könnten bereits heute eigentlich nur die Fahrzeughersteller anbieten. Dieser Sachverhalt benachteilige die Branche jedoch erheblich, sagt ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk.

„Ohne eine sektorfreundliche Regulierung drohen nicht nur aus Sicht des Kraftfahrzeuggewerbes irreparable Wettbewerbsnachteile für die Branche und die Kunden.“

So nähmen die Automobilhersteller bei digitalen Diensten wie „Over-The-Air-Updates“ oder „On Demand Car Functions“ zum Beispiel eine absolute Monopolstellung ein. Mit solchen Diensten verbunden sind beispielsweise die Steuerung der Navigation, des digitalen Radioempfangs, von Smartphone Interfaces, Schiebedach und Standheizung; auch Anpassungen von Motorleistung oder Reichweite sowie Lichteinstellungen und verschiedene Fahrerassistenzsysteme zählen dazu.

Abo-Modelle allen Werkstätten zugänglich machen

Die Services sollten jedoch laut ZDK so gestaltet werden, dass diese mit verhältnismäßigem Aufwand von allen Werkstätten angeboten werden könnten. Dies gelte vor allem für Abo-Modelle, bei denen Kunden mit dem Automobilhersteller für zusätzliche Funktionen Abonnements abschließen müssen.

Kein Monopol auf Ersatzteile

Auch was die Bereitstellung von Ersatzteilen für Wartung und Reparatur angehe, seien entsprechende Regelungen zu treffen, heißt es weiter. Hier müssten „cybersicherheitsrelevante Identteile“ sowie generische Ersatzteile auch von Drittanbietern, also vor allem unabhängigen Teileherstellern, angeboten werden können. „Die Herstellung solcher Teile darf kein Monopol der OEM werden“, sagt Hülsdonk.

Wettbewerbsbeschränkungen vermeiden

Alle erforderlichen Daten für die Produktion müssten daher von den Fahrzeugherstellern den Drittanbietern „unmittelbar“ zur Verfügung gestellt werden. Cybersicherheitsrelevante Ersatzteile würden zukünftig an Bedeutung gewinnen und einen immer größeren Teil der Reparaturmaßnahmen ausmachen. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden sei die Bereitstellung der entsprechenden Informationen essenziell.

Aber auch den Aufwand bei der Identifikation von Ersatz- und Verschleißteilen will man im Rahmen halten. Mit der Forderung nach einem „fairen Zugriff auf Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI)“ solle der administrative Aufwand wegen der wettbewerbsbeschränkenden Wirkung begrenzt werden, „sowohl für freie wie auch für markengebundene Werkstätten beim Service von Fremdmarken“. Ein mühsames Heraussuchen der nötigen Informationen schränke schließlich den Wettbewerb ein, heißt es. Die gleiche Wirkung aber hätten auch fahrzeugherstellerseitige Anreizsysteme zur Bestellung bei Originalersatzteilherstellern (OEM). „Daher wird von der EU-Kommission eine entsprechende Klarstellung gefordert“, erklärt der Zentralverband.

Als weitere Themen für die Konsultationen der EU-Kommission nennt die Fachgruppe unter anderem auch den „Zugang zu vernetzten Fahrzeugen, Datenumfang, -qualität und Funktionalität neuer Kommunikationstechnologien“ sowie wettbewerbsverhindernde Marktverschließungen im Zusammenhang mit Wartungsdienstleistungen im Gewährleistungsfall, aber auch die Werkstattsteuerung bei autonomen Fahrzeugen.

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