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Dekra: Winterreifen müssen sein

Die kalte Jahreszeit stellt für Autofahrer eine besondere Gefahrensituation dar, vor allem solange sie auf rutschigen oder bereits glatten Straßen noch ohne Winterreifen unterwegs sind. Daher sollte die Winterreifenpflicht unbedingt beachtet werden, warnt die Dekra.

Im Winter empfiehlt sich der Umstieg auf Winterreifen. Foto: pasja1000 | Pixabay.
Im Winter empfiehlt sich der Umstieg auf Winterreifen. Foto: pasja1000 | Pixabay.
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Claudia Leistritz

Denn in Deutschland gilt seit 2010 die „situative Winterreifenpflicht“, nach der Kraftfahrzeuge unabhängig von der Jahreszeit bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte, eine entsprechende Bereifung aufweisen müssen.

Seit vergangenem Jahr 2019 gibt es zudem zur Kennzeichnung als wintertauglich nur noch das Piktogramm „Berg mit Schneeflocke“ für zuvor entsprechend getestete Reifen. Das früher für Wintertauglichkeit stehende „M + S“ – Zeichen wurde somit obsolet. Wer trotz entsprechenden Straßenverhältnissen keine Winterreifen aufgezogen hat riskiert einen Punkt „in Flensburg“ und unter Umständen, falls auch Wegebehinderungen oder Unfälle damit verbunden sind, ein Bußgeld in Höhe von 60 bis 120 Euro.

Winterreifen seien auf rutschigen Straßen „deutlich“ sicherer und griffiger, so der Reifensachverständige der Dekra Christian Koch. Das liege an den speziell für kalte Bedingungen geeigneten Gummimischungen, dem gröberen Profil sowie an speziellen Lamellen. Alle Faktoren hielten das Fahrzeug besser in der Spur, verhinderten das Durchdrehen der Räder und sorgten für kürzere Bremswege.

Um rechtzeitig für winterliche Situationen gerüstet zu sein empfiehlt Koch, sich möglichst frühzeitig um die Winterbereifung zu kümmern, damit Wartezeiten nicht zu lange ausfallen. Auch sei man dann noch freier in der Auswahl neuer Reifen.

Beim Zeitpunkt helfe der generelle Rat, in den Monaten „von O bis O“ Winterreifen aufzuziehen, also von Oktober bis Ostern. Und wer eine Fahrt beispielsweise nach Österreich plant sollte auch auf die Profiltiefe achten, die dort nicht weniger als vier Millimeter betragen darf. In Deutschland gilt dieser Wert lediglich als Empfehlung, so der Experte für Verkehrssicherheit.

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