Werbung
Werbung

Auch in der Krise mobil bleiben: TÜV und Reparatur in der Coronazeit

Die Covid-19-Krise fährt zwar die Wirtschaft drastisch herunter, Fahrzeuge jeder Größe und Art sind jedoch nach wie vor unverzichtbar, vielleicht noch mehr als zuvor. Damit diese auch verkehrstüchtig bleiben sind regelmäßige Wartung und Prüfung vorgeschrieben. Wie diese Maßnahmen bei reduziertem Serviceangebot funktionieren, darüber informiert die Ergo-Versicherungsgruppe.

Foto: Michael Kauer | Pixabay.
Foto: Michael Kauer | Pixabay.
Werbung
Werbung
Claudia Leistritz

Hauptuntersuchungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges können bei den großen Prüforganisationen wie Dekra, TÜV oder GTÜ sowie den autorisierten Werkstätten weiterhin durchgeführt werden, allerdings nicht mehr bei allen, denn Termine in Werkstätten mit externem Prüfer seien nicht mehr erlaubt. Auch hätten sich die Öffnungszeiten einiger Betriebe geändert, wie der Ergo-Kfz-Experte Frank Mauelshagen ausführt. Hier empfehle sich vorab eine telefonische Anfrage. Zur Entspannung der Situation habe das Verkehrsministerium den Bundesländern jedoch eine Verlängerung der Frist für die Hauptuntersuchung bis zum 30. Juni 2020 angeraten. Das heißt man kann, sollte das Bundesland der Empfehlung folgen, die Frist dann nicht nur um die üblichen zwei, sondern um vier Monate überziehen. Auch in dieser Zeit müsse man jedoch für die Verkehrssicherheit des Gefährts Verantwortung tragen.

Wer für seine berufliche Tätigkeit auf das Auto angewiesen ist, benötigt unter Umständen dringend eine Reparatur. Daher dürfen Werkstätten und Pannendienste für Notfälle weiterhin ihre Dienste anbieten. Allerdings haben derzeit nicht alle geöffnet oder arbeiten im Notfallmodus mit reduzierten Servicezeiten, gegebenenfalls kommt es zu Lieferengpässen bei Ersatzteilen. Auch hier sei eine telefonische Vorabanfrage angeraten, schon um den wegen der Sicherheitsmaßnahmen gestiegenen Zeitaufwand abschätzen zu können.

Beim Reifenwechsel gilt normalerweise die Empfehlung „von O bis O“ – also von Ostern bis Oktober für die Sommerreifenzeit. Allerdings seien wegen der strengeren Ausgangsbeschränkungen wie zum Beispiel in Bayern derzeit keine Reifenwechsel erlaubt. Man könne jedoch bei den milden Temperaturen um die 20 Grad den Reifenwechsel problemlos aufschieben, wie Mauelshagen versichert. Man müsse nur ein verändertes Fahrverhalten beachten:

„Wenn die Temperaturen sommerlich werden, führen Winterreifen aufgrund ihrer speziellen Gummimischung … zu einem weiteren Bremsweg.“

Und sollte ein Reifenwechsel dringend nötig sein, könne man gegebenenfalls auch den von einigen Werkstätten zur Vermeidung von Kundenkontakten angebotenen Hol- und Bringdienst in Anspruch nehmen.

Printer Friendly, PDF & Email
Werbung
Werbung