Fusion nur unter Auflagen
Wie das Bundeskartellamt entschied, müssen beide Unternehmen vor einer Fusion auf den regionalen Märkten in Braunschweig, Darmstadt, Frankfurt, Heilbronn, Magdeburg und Stuttgart Standorte an einen unabhängigen Dritten verkaufen.
Damit soll laut den Wettbewerbshütern eine zu starke Marktposition des Unternehmens in diesen Regionen vermieden werden. Wessels & Müller muss zudem aus einer Einkaufsgemeinschaft mit dem bundesweiten Marktführer Stahlgruber Otto Gruber AG ausscheiden.
(sk)
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