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Für online-Werkstatttermine sollen strenge Regeln gelten

Nach einem Plan von Versicherern, unter anderem der HUK-Coburg, sollen Versicherungsnehmer online direkt Werkstatttermine buchen können. Der ZKF und der BVdP wollen mißbräuchliche Datennutzung verhindern und betonen, dass es sich um reine Besichtigungs- und keine Reparaturtermine handeln dürfe. Die Werkstatt müsse ihre Aktivitäten selbst steuern können.

(Foto: Pixabay.)
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Claudia Leistritz

Laut einer gemeinsamen Erklärung, die der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) nun herausgegeben haben, soll die Terminierung mit Hilfe von durch die Werkstatt bestimmten Vorgaben eingeschränkt werden, so dass die Versicherung keine weiteren Einblicke in die Werkstattplanung und weitere sensible interne Daten erhält. Die Buchung betreffe lediglich Besichtigungstermine zur Schadenaufnahme.

Nur unter diesen Voraussetzungen sei eine solche online-Buchung über das Portal des Versicherers zu verantworten, da bereits nur wenige weitere Daten genügten, um auch über betriebswirtschaftliche Verhältnisse der entsprechenden Werkstatt Bescheid zu wissen und diese datentechnisch verwerten zu können – ein Szenario, das es unbedingt zu vermeiden gelte und weitere, unterschiedliche Lösungen erfordere, die jedoch von bereits vorhandenen Strukturen beziehungsweise Portalen geliefert werden könnten. Eine Vernetzung in dieser Hinsicht sei daher wünschenswert, um den Umgang mit mehreren Versicherungsunternehmen und Schadenregulierern zu vereinfachen, so das Positionspapier, das der ZKF-Präsident Peter Börner und der Vorstandsvorsitzende des BVdP Reinhard Beyer unterzeichnet haben.

Die weitere Werkstattplanung müsse den Versicherungsunternehmen jedoch geheim bleiben. Zur Einschränkung von Tracking sollen unter Kontrolle des jeweiligen Betriebes nur die groben Daten einer Terminbuchung wie Terminvereinbarung, Reparaturzeit und Fertigstellung bereitstehen, weitere administrative Notwendigkeiten dürfe man den Werkstätten nicht aufbürden. ZKF und BVdP erwarten die kostenlose Nutzung einer solchen Einrichtung und raten ihren Mitgliedern, sich die genannten Bestimmungen sowie eine genaue Auflistung der Voraussetzungen und voraussichtlichen Kosten der Nutzung schriftlich bestätigen zu lassen.

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