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TÜV Rheinland startet Hygieneprogramm für Werkstätten und Autohäuser

Unter der Bezeichnung „Hygiene- und Infektionsschutzmanagement“ bietet der TÜV Rheinland ab sofort speziell für Autohäuser und Werkstätten eine unabhängige Überprüfung und Zertifizierung an.

Als erste Werkstatt erhielt die Werkstatt der Renault-Deutschland-Zentrale in Brühl bei Köln das Zertifikat für "Hygiene- und Infektionsschutzmanagement." | Bild: TÜV Rheinland.
Als erste Werkstatt erhielt die Werkstatt der Renault-Deutschland-Zentrale in Brühl bei Köln das Zertifikat für "Hygiene- und Infektionsschutzmanagement." | Bild: TÜV Rheinland.
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Claudia Leistritz

Das Pilotprojekt für Infektionsschutzmanagement startete laut Pressebericht mit Renault Deutschland, dessen Werkstatt in der Zentrale in Brühl bei Köln als erste das Zertifikat für die erfolgreiche Umsetzung eines wirksamen Hygienekonzepts erhielt. Nun bietet der Kölner Prüfdienstleister die Zertifizierung anhand einer umfangreichen Begutachtung allen über 100.000 Werkstätten und Autohäusern in Deutschland an, damit diese anhand einer systematischen Grundlage für Hygiene und Infektionsschutz in den Betrieben sorgen können. Laut Olaf Seiche, Fachmann für Qualitätsmanagement beim TÜV Rheinland, soll mit der Initiative mehr Sicherheit, ein besserer Gesundheitsschutz und damit einhergehend mehr Vertrauen bei Kunden wie Mitarbeitern geschaffen werden.

Stellenwert gestiegen

Das Projekt resultiere unter anderem aus den seit vergangenem Jahr gemachten Erfahrungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Aber auch unabhängig davon sei der Stellenwert des Gesundheitsschutzes gestiegen, beispielsweise auch in Bezug auf Grippe- oder Erkältungswellen, sagt Seiche.  

Erfahrungen sammeln und weitergeben

Diese Entwicklung habe Renault Deutschland aufgegriffen und Konsequenzen daraus gezogen. Der Autohersteller lege viel Wert auf die Gesundheit und investiere daher freiwillig in die Überprüfung der Standards, meint Uwe Hochgeschurtz, Vorstandsvorsitzender der Renault Deutschland AG. Gleichzeitig wolle man mit der Maßnahme aber auch „Erfahrungen sammeln“, um diese den rund 1.000 direkten Vertragspartnern und Servicebetrieben des Unternehmens in ganz Deutschland zur Verfügung zu stellen.

Anhand der Richtlinien von WHO und RKI

Der vom TÜV Rheinland erstellte Standard arbeitet eigenen Angaben zufolge mehr als 80 Einzelkriterien und Maßnahmen ab und „ist angelehnt“ an die Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie an die „Empfehlungen“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Robert-Koch-Instituts (RKI). Der Standard werde regelmäßig überprüft und an die jeweiligen „rechtlichen Rahmenbedingungen“ angepasst.

„Kontaktpunkte“ unter Kontrolle

Für eine wirksame Umsetzung der Hygienemaßnahmen stehen laut Bericht im Zentrum der Prüfungen einerseits die Gestaltung der Arbeitsumgebung, andererseits der Schutz der als Beschäftigte oder Kunden im Betrieb anwesenden Menschen im organisatorischen oder technischen Arbeitsablauf. Einen wesentlichen Gesichtspunkt stellten dabei besonders die Kontaktpunkte zwischen den Mitarbeitern und den Kunden dar, beispielsweise während der Service- und Beratungsgespräche oder im Umgang mit dem Fahrzeug. Wichtig sei hier vor allem die Oberflächendesinfektion der Fahrzeuginnenräume oder die Lüftung vor der Übergabe.

Jährliche Auffrischung erforderlich

Im Rahmen der Qualitätsprüfungen oder „Audits“ würden bei einer Betriebsbegehung zunächst alle Arbeitsbereiche vom TÜV Rheinland kontrolliert, also zum Beispiel Servicepunkte, Kundenbereich, Werkstatt und Sozialräume; zu diesem ersten Schritt gehören auch Gespräche mit den Mitarbeitern, die beim Infektionsschutz in den Betrieben eine zentrale Rolle spielten, so Seiche. Daher erhielten diese im nächsten Schritt die zur Dokumentation erforderlichen Schulungsunterlagen sowie Arbeitsanweisungen.

Sollte das Auditverfahren erfolgreich verlaufen, belege das vom TÜV Rheinland ausgestellte Zertifikat die erfolgreiche, wirksame Umsetzung des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes im Betrieb. Das Dokument gilt für ein Jahr und muss dann laut Pressebericht in einem erneuten Audit rezertifiziert werden.

Zum Bericht

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