Neue Kategorie bei Mangeleinstufung

Nach Aussagen des TÜV wurden in Deutschland neue Regelungen bezüglich der Hauptuntersuchung (HU) eingeführt. Neben der neuen Mangeleinstufung "Gefährlicher Mangel" betrifft dies auch die Prüfung von Daten-Komponenten.

Seit 20. Mai 2018 gilt in Deutschland eine neue Richtlinie bezüglich der Hauptuntersuchung, darauf verweist der TÜV. Diese basiert auf der europäischen HU-Richtlinie 2014/45/EU, die technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter harmonisieren soll. Die neue Mangeleinstufung „Gefährlicher Mangel“ bescheinigt wie „erhebliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes und stellt nach Aussage von Richard Goebelt, Leiter des Bereiches Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband " eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ´verkehrsunsicher´ dar.

Der Fahrzeughalter wird auf den Gefährdungstatbestand durch auf dem Prüfbericht hingewiesen. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist noch zulässig. Bei der Einstufung als „verkehrsunsicher muss hingegen unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden, so Goebelt. Bisher galten die vier Mangelklassen "Ohne Mangel", "Geringe Mängel", "Erhebliche Mängel" und "Verkehrsunsicher".

Neu ist auch die Untersuchung von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung im Fahrzeug, dazu zählt das für neue Fahrzeuge ab 1. April 2018 verpflichtende elektronische Notrufsystem eCall. "Die konkreten Prüfverfahren dieser Systeme sind derzeit noch in der Entwicklung," erklärt Goebelt. Der TÜV-Verband setze sich bereits seit Langem für eine zeitnahe gesetzliche Grundlage ein, um alle Fahrzeughersteller zu verpflichten, die relevanten Softwareinformationen für die elektronische Prüfung mit dem HU-Adapter bereitzustellen.

Weitere Änderungen betreffen die Beschreibung und europaweite Harmonisierung einzelner an Fahrzeugen auftretender Mängel, beispielsweise bezüglich Reifendruck-Kontrollsystemen (RDKS). Goebelt: "Werden jetzt funktionsunfähige oder stillgelegte Reifendruck-Kontrollsysteme bei der Hauptuntersuchung festgestellt, darf keine Plakette mehr erteilt werden."

Zudem wird auch die Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellen bei der Hauptuntersuchung in der EU-Richtlinie konkretisiert, in Deutschland sei dies durch den HU-Adapter seit 2015 schon Standard. "Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit modernster digitaler Fahrzeugsysteme, wobei sich für die Kunden an den Prüfstellen der zeitliche Aufwand nicht ändert", so das Resümee des TÜV-Experten.

(abb)

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