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Intermodal-Trailer von Kögel für Flottenerneuerung förderfähig

Auch intelligente Trailer-Technologien werden im Flottenerneuerungsprogramm des Bundes mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Kögel hat einige dazu passende Fahrzeuge für den Intermodal-Verkehr im Angebot.

Einige bahnverladbare Trailer hat Kögel im Angebot. (Foto: Kögel)
Einige bahnverladbare Trailer hat Kögel im Angebot. (Foto: Kögel)
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Claudia Leistritz
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gibt grünes Licht für Anträge zum Flottenerneuerungsprogramm 2021. Ab dem 26. Januar 2021 können Unternehmen damit auch für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologien einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro einfordern.

Förderfähige Fahrzeuge haben viele Hersteller im Angebot. Auch im Programm des Trailerspezialisten Kögel finden sich einige Modelle, die an Anforderungen des Flottenerneuerungsprogramms 2021 entsprechen. So gehören zum Portfolio des Unternehmens Trailer für den Intermodal-Verkehr. Neben den Curtainsider-Ausführungen ‚Kögel Cargo‘, Kögel Cargo Coil`‘ und ‚Kögel Mega‘ ist das der Kofferauflieger ‚Kögel Box‘. Der Bund bezuschusse bei diesen Fahrzeugen, das gibt Kögel in einer Pressemeldung bekannt, Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sie mit der Bahn verladen werden können.

Bis zu 5.000 Euro oder maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten beträgt die Förderung. Der Gesetzgeber definiert dabei „Technologien deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert.“ Als solche kommen laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auch Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achsteuerung für Auflieger und Anhänger sowie aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger in Betracht.

Zur förderfähigen Ausstattung im Kögel-Angebot zählen demnach auch die Reifendrucküberwachung OptiTire, die Reifendrucküberwachung verbunden mit einer Steuerung Tire Pilot, die elektronisch gesteuerte Luftfederanlage OptiLevel, die dynamische Radstandsregelung OptiLoad & OptiTurn sowie in der Kategorie „aerodynamische Anbauteile“ die OptiFlow Side Wings.

Wer eine Förderugn beantragt, muss den Erwerb des Trailers zwei Monate nach Anschaffung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. „Erwerb“ bedeutet laut BAG, dass der Antragssteller Eigentümer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs sein muss. Wichtig dabei ist, dass das Fahrzeug mindestens 24 Monate bei dem Antragsteller im Eigentum verbleiben beziehungsweise über 24 Monate geleast werden muss. Voraussetzung für die Bezuschussung der intelligenten Trailer-Technologie ist die gleichzeitige Anschaffung eines fabrikneuen Lkw, der die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllt oder elektro- beziehungsweise wasserstoffbetrieben ist, wenn gleichzeitig ein Bestands-Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird.

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