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Winterausrüstung: Was gilt wo auf Europas Straßen

Der ACE informiert über die Vorschriften zur Ausrüstung bei winterlichen Straßenverhältnissen in Europa. Die Pflichten können je nach Land recht unterschiedlich ausfallen.

Das Plakat des ACE zeigt die europäischen Vorschriften zur Winterausrüstung auf: Die Regelungen weichen von Land zu Land ab, sind an Wetterbedingungen oder am Kalender orientiert, können Schneeketten verbieten, unter bestimmten Bedingungen erlauben oder auch vorschreiben. | Bild: ACE.
Das Plakat des ACE zeigt die europäischen Vorschriften zur Winterausrüstung auf: Die Regelungen weichen von Land zu Land ab, sind an Wetterbedingungen oder am Kalender orientiert, können Schneeketten verbieten, unter bestimmten Bedingungen erlauben oder auch vorschreiben. | Bild: ACE.
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Claudia Leistritz

Jeden Winter werden Autofahrer mit herausfordernden Straßenverhältnissen konfrontiert. Der zweitgrößte Autoclub Deutschlands ACE (Auto Club Europa) rät, sich bei Fahrten ins europäische Ausland unbedingt noch vor Fahrtantritt über die jeweils aktuell geltenden Vorschriften zur Winterausrüstung zu unterrichten. In seiner Pressemeldung klärt der Berliner Autoclub über die wichtigsten Regelungen und Pflichten auf.

„Situativ“

Die in Deutschland geltende situative Winterreifenpflicht bedeutet, dass bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Eis oder Matsch Winter- oder Ganzjahresreifen montiert sein müssen. Diese Regelung gilt auch in weiteren europäischen Ländern wie Österreich, Tschechien, Schweden, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien und Montenegro. Allerdings gibt es leichte Abweichungen.

In Österreich beispielsweise gilt die situative Winterreifenpflicht nur für den Zeitraum zwischen 1. November und 15. April. In Schweden ist dafür der Zeitraum von 1. Dezember bis 31. März vorgesehen und bezieht auch Anhänger ein. Andere Zeiten gelten auch für Tschechien, wo man die Temperaturwerte zugrundelegt: ab unter vier Grad Celsius müssen Winterreifen „mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe“ verwendet werden.

Feine regionale Unterschiede

Die meisten europäischen Länder schreiben laut ACE keine generelle Winterreifenpflicht vor; trotzdem rät der Autoclub, sich bei einer Reise über die jeweiligen Regelungen zu informieren. Gebirgsregionen in den französischen Alpen erfordern laut dortiger Vorschrift zum Beispiel Winterreifen mit mindestens 3,5 Millimetern Profiltiefe. Der Mobilitätspartner empfiehlt im Winter aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter.

In Italien beziehungsweise konkret Südtirol gilt zwar auch generell eine situative Winterreifenpflicht, aber wenn man zwischen 15. Oktober und 15. April einen Ausflug ins Aostatal plant, sind Winterreifen vorgeschrieben. Erst einen Monat später gilt die Pflicht auch in Bozen und auf der Brennerautobahn. Sind gerade keine Winterreifen zur Hand, so der ACE, können in Frankreich und Italien alternativ auch Sommerreifen mit Schneeketten genutzt werden.

Spezielle Regeln für Schneeketten

Unterschiedliche Vorschriften gelten auch für die Anwendung von Schneeketten. Generell erlaubt sind diese beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz. „Sinnvoll und unterstützend ist die Nutzung natürlich nur, wenn Schnee und Eis die Straße bedecken“, so der Autoclub. Vorgeschrieben sind Schneeketten bei schneebedeckter Straße dagegen in mehreren Ländern, beispielsweise Tschechien, der Slowakei, Belgien, den Niederlanden und Dänemark; allerdings nur wenn die Straße wirklich mit Schnee bedeckt ist da sie sonst, so die Begründung, den Asphalt stark schädigen könnten.

Ein gänzliches Schneekettenverbot hat man nur in Irland verhängt. Eine Pflicht zum Mitführen dieser Zusatzausrüstung dagegen besteht in Kroatien und Serbien; falls das Fahrzeug unter 3,5 Tonnen wiegt und nur mit Sommerreifen ausgestattet ist sowie generell bei schwereren Fahrzeugen gilt die Mitführpflicht auch in Norwegen. Manchmal weist eine Beschilderung auf die Schneekettenpflicht hin. Abschließend betont der ACE, dass mit aufgezogenen Schneeketten nur maximal 50 km/h schnell gefahren werden darf.

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