Das Gericht hatte die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen als verfassungsgemäß beurteilt (Az: VGH B 35/12).
Das Urteil ändere nichts an der Tatsache, dass die Reform insbesondere den Kfz-Betrieben zusätzliche bürokratische und vor allem auch finanzielle Lasten aufgebürdet habe, so ein ZDK-Sprecher. Besonders ärgerlich seien die erhöhten Beiträge für gewerblich genutzte Fahrzeuge, wie zum Beispiel Vorführwagen. Hier werde eine Handelsware mit einem Rundfunkbeitrag belegt - ein Vorgehen, das es in keiner anderen Branche gebe.
Die Politik sei nun gefordert, diese strukturellen Ungereimtheiten zu beseitigen. Denn neben der ab dem Jahr 2015 vorgesehenen Senkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent soll nach der Begründung zum Rundfunkstaatsvertrag insbesondere die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge geprüft werden.
Letztlich stünden auch in anderen Bundesländern Entscheidungen über diverse Klagen gegen die Rundfunkbeiträge bevor, durch die sich die Ausgangslage für positive Veränderungen noch verbessern könnte. Diese gelte es abzuwarten und dann mögliche weitere Schritte einzuleiten, so der Sprecher.
(sk)
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