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Verzögerung der Messpflicht am Endrohr

Die Umsetzung der Leitfadenrevision 5.01 verzögert sich überraschend. Gemäß Verkehrsblatt-Informationen besteht eine Übergangsfrist bis Jahresende für nicht vorbereitete Kfz-Betriebe.

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Martin Schachtner

Die Umsetzung der Leitfadenrevision 5.01 verzögert sich überraschend. Gemäß den Informationen aus dem aktuellen Verkehrsblatt gibt es eine Übergangsfrist bis Jahresende. Seit Jahresbeginn sollte die Abgasuntersuchung wieder durch eine Messung am Endrohr ergänzt werden. So sieht dies zumindest die Änderung der AU-Richtlinie vom 20. September 2017 vor. Kurz vor Jahreswechsel publizierte das Verkehrsministerium jedoch eine Übergangsregelung.

Der Grund: "Aktuelle Rückmeldungen der Messgerätehersteller haben gezeigt, dass nicht bei allen Anwendern die Voraussetzungen für den Einsatz des Geräteleitfadens in der Version 5 Revision 01 termingerecht geschaffen werden kann", heißt es im amtlichen Teil des Verkehrsblatts (VkBl 24/2017; Nr. 194). Folglich dürfen AU-Betriebe, die "eine fristgerechte Aufrüstung ihrer AU-Messgeräte auf die neue Bedienerführung (Software-Version 5.01) bis zum 31.12.2017 nicht abgeschlossen haben", bis Ende 2018 auch mit den Versionen 4 und 5 Abgasuntersuchungen durchführen, informierte die Kfz-Innung München-Oberbayern.

(msc)

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