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Fahrverbote sind zulässig

Städte können Fahrverbote für Diesel verhängen, hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt verfügt. Damit gibt man der Deutschen Umwelthilfe recht. Euro 4-Fahrzeuge könnten schnell betroffen sein, Euro-5-Modelle ab 2019. Freie Fahrt gibt es weiter für Euro-6-Autos.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg zu Diesel-Fahrverboten frei gemacht. (Bild: Bundesverwaltungsgericht)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg zu Diesel-Fahrverboten frei gemacht. (Bild: Bundesverwaltungsgericht)
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Christine Harttmann

Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden hat, sind Fahrverbote für Diesel-Modelle in deutschen Städten rechtmäßig. Damit gaben die Richter in Leipzig der Deutschen Umwelthilfe recht und bestätigten die Urteile der Vorinstanzen in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten die Behörden wegen der hohen Stickoxidwerte dazu verpflichtet, die Luftreinhaltepläne zu verschärfen. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht notwendig, befanden die Richter. Auch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof benötige man nicht.

Das Gericht betonte, solche Fahrverbote könnten "verhältnismäßig" gestaltet sein und umgesetzt werden. Das Urteil zeigt eine phasenweise Einführung von Fahrverboten auf und sieht Übergangsfristen vor. Konkrete erste Verbote betreffen Fahrzeuge der Norm Euro 4 oder schlechter. Im neuraglischen Fall der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart sind Fahrverbote für Euro-5-Diesel laut Urteil nicht vor dem 1. September 2019 möglich und damit vier Jahre nach Einführung der Euro-6-Norm.

Euro-6-Fahrzeuge dürfen weiter ohne Beschränkung in deutsche Innenstädte einfahren. Zudem soll es Ausnahmeregelungen für das Gewerbe, etwa für Handwerker geben. Im Hinblick auf etwaige Wertverluste bei Dieselfahrzeugen gebe es keine finanzielle Ausgleichspflicht. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen "Flickenteppich" zu verhindern.

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Vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kam die Aussage, es sei ein "Irrglaube", dass man durch das Urteil eine Lösung gefunden habe. Regulierung reduziere nicht die Stickoxidbelastung der Städte. "Wir brauchen gute Alternativen statt Verbote. Verschiedene Zonen, Blaue Plaketten, Fahrverbote für einzelne Autos – all diese Formen der Ausgrenzung einzelner Fahrzeugarten gefährden die Innenstädte als Lebensader der Kommunen", erklärte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg bereits im Vorfeld der Entscheidung.

Praktisch haben die Städte und Kommunen ohnehin bisher keine Handhabe. Es gibt kein einheitliches Verbotsschild, die Blaue Plakette wird nach wie vor politisch blockiert. Die Überprüfung anhand des Fahrzeugscheins ist aufwändig und aus Sicht der Kontrollbehörden kaum durchführbar. Auch die breit diskutierte Nachrüstlösung von Stickoxid-Katalysatoren bei Diesel-Fahrzeugen der Euro-5-Norm steht in den Sternen. Deren Wirksamkeit hatte jüngst der ADAC in einem Test zwar bestätigt, allerdings steigt dadurch der Verbrauch um ein bis sechs Prozent an, fatal im Hinblick auf die Klimaschutzziele. (ha/jr)

(ha)
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