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E-Fahrzeuge: Auch Kfz-Gewerbe darf mobile Ladeleitungen prüfen

Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden regelmäßig die mobilen Ladeleitungen von E-Fahrzeugen überprüft. Was früher nur Elektrofachkräften erlaubt war, dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachkundige für Hochvoltsysteme im Kfz-Gewerbe durchführen.

Die im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig zu prüfenden mobilen Ladeleitungen von "gewerblichen" E-Fahrzeugen dürfen nun auch speziell ausgebildete Kfz-Techniker durchführen. | Bild: ProMotor/T. Volz.
Die im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig zu prüfenden mobilen Ladeleitungen von "gewerblichen" E-Fahrzeugen dürfen nun auch speziell ausgebildete Kfz-Techniker durchführen. | Bild: ProMotor/T. Volz.
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Claudia Leistritz

Zukünftig dürfen auch an Hochvolt (HV-)Systemen geschulte Fachkräfte des Kfz-Gewerbes die mobilen Ladeleitungen von E-Fahrzeugen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) überprüfen. Das berichtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in seiner Pressemeldung. Es handelt sich dabei um Prüfungen der „im Lieferumfang der Fahrzeuge enthaltenen oder vom Hersteller vorgesehenen“ mobilen Ladeleitungen von gewerblich genutzten Fahrzeugen.

Die Bonner Interessenvertretung für rund 36.400 Autohäuser und Kfz-Werkstätten sowie zahlreiche Innungen und Landesverbände in Deutschland hatte sich laut Bericht in den letzten Jahren im Arbeitskreis „Hochvolt“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für diese Erlaubnis eingesetzt. Nun dürfen auch Fachleute des Kfz-Technikerhandwerks, wenn sie mindestens über die Qualifikation Stufe 2S für HV-Systeme gemäß DGUV-Information 209-093 verfügen, die ab Werk enthaltenen oder vorgesehenen mobilen Ladeleitungen begutachten.

In dieser dritten von insgesamt vier Stufen (S, 1S, 2S und 3S) Qualifizierte dürfen beispielsweise an „spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten“ arbeiten. Voraussetzung zur „2S“-Qualifikation ist eine fahrzeugtechnische Ausbildung mit elektrotechnischen Kenntnissen wie zum Beispiel Kfz-Elektrik, Kfz-Mechatronik, Kfz-Mechanik, aber auch Land- und Baumaschinenmechatronik sowie „Karosserie-Fahrzeugbau und Instandhaltungstechnik mit abgeschlossener Ausbildung nach 2002“. Laut DGUV besitzen die erforderliche „Fachkunde nach 2S“ bereits alle Kfz-Mechatroniker, die nach der neuen Ausbildungsverordnung 2013 qualifiziert wurden. Allerdings seien „nach erfolgreicher Qualifikation die Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand“ zu halten.

Die entsprechend ausgebildeten Personen der Stufe 2S („FHV“) nach DGUV haben jedoch noch weitere Hürden zu nehmen, bevor man sie an die Kontrolle der mobilen Ladekabel von gewerblichen „Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ lässt. Wie der ZDK ausführt, müssen die Techniker noch „unter anderem eine mit den Fahrzeugherstellern abgestimmte Fortbildung“ zur Prüfung dieses Ladekabels absolvieren.

Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident, zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung, für die der Verband lange gekämpft habe:

„Schließlich konnten wir uns mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) auf diesen Weg einigen. Für das Kfz-Gewerbe ist das ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg“.

Laut DGUV-Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, „mindestens aber einmal im Jahr“, durch Fachleute überprüft werden, wozu auch mobile Ladekabel gehören. Die Überprüfung dieser mobilen Ladekabel durften bisher nur Elektrofachkräfte (EFK) durchführen.

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