Seit Ende 2015 hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn), der bundesweit auch die Interessen der Runderneuerungsunternehmen vertritt, auf politischer Ebene dafür gekämpft. „Es war ein zähes Ringen“, berichtet BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler, „aber die für 2017 erreichte Lösung war jeden Einsatz wert. Denn die noch zu Beginn dieses Jahres geltende Regelung hätte mittelfristig für einen Großteil der überwiegend mittelständischen Unternehmen der Branche den sicheren Exitus bedeutet.“
Rückblende: In den Jahren vor 2016 waren runderneuerte Lkw-Reifen in den jeweils für ein Jahr geltenden Richtlinien des De-minimis-Programms förderfähig. Doch seit Inkrafttreten der Richtlinie für die Förderperiode 2016 knüpft die Förderfähigkeit in punkto Reifen an das EU-Reifenlabel an. Damit waren runderneuerte Lkw-Reifen von der Förderung ausgeschlossen, denn das Label gibt es nur für Neureifen. Für die Runderneuerer bahnte sich eine wirtschaftliche Katastrophe an, denn mehr und mehr Speditionsflotten stiegen nach dem Wegfall der Zuschüsse auf kostengünstige Neureifenimporte vornehmlich aus China um. Die Nachfrage nach den wesentlich umweltfreundlicheren runderneuerten Reifen rutschte daraufhin in den Keller.
Der BRV intervenierte sofort gegen diese Regelung und erreichte im Frühjahr zumindest einen Etappensieg. Seither werden zumindest runderneuerte Reifen mit M+S-Kennzeichnung für nicht angetriebene Fahrzeugachsen beim Kauf mit Bundesmitteln bezuschusst. Weil Winterreifen nur auf Antriebsachsen vorgeschrieben sind, geht die durch die Kennung nachgewiesene Wintertauglichkeit von Pneus an Nicht-Antriebsachsen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus – im Amtsdeutsch heißt das „überobligatorisch“ und ist dann förderwürdig.
2017 werden nun nach Punkt 1.3. der De-minimis-Förderrichtlinie zusätzlich auch Winterreifen an Antriebsachsen mit 80 Prozent Zuschuss zum Kaufpreis, der Mietgebühr oder der Leasingrate gefördert – vorausgesetzt, sie tragen zusätzlich zur M+S-Kennung das sogenannte Schneeflockensymbol, auch genannt Alpin-Kennzeichnung oder “3PMSF“ (three peak mountain snowflake). Denn dieses soll zwar ab 2018 gesetzlich vorgeschrieben werden, ist aber derzeit noch eine zusätzliche freiwillige Kennzeichnung und deswegen im Sinne der Richtlinie „überobligatorisch“.
Darüber hinaus werden ab 2017 auch nach Punkt 1.9. der Förderrichtlinie runderneuerte Reifen wieder explizit förderungsfähig. Die an das EU-Reifenlabel für Neu- und Gebrauchtreifen geknüpften Vorgaben hinsichtlich Abrollgeräusch und Rollwiderstand gelten für Runderneuerte dann nämlich nicht mehr. Sondern nach einer schon vom Bundesverkehrsministerium auf den Weg gebrachten Richtlinienänderung sollen sie in der kommenden Förderperiode per se als Umweltprodukte gefördert werden. Hier sind 50 Prozent des Kaufpreises, der Mietgebühr oder der Leasingrate zuwendungsfähig und werden mit ebenfalls 80 Prozent bezuschusst, was de facto einer 40-prozentigen Förderung entspricht.
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