Nfz-Reifen bei Eis und Schnee: Die aktualisierten Wintervorschriften für 2023/24
Welche wichtigsten Vorschriften in der Herbst- und Wintersaison 2023/24 in den Ländern Europas in Bezug auf die Anwendung von Nutzfahrzeugreifen gelten, hat der Hannoveraner Technologiekonzern und Reifenhersteller Continental zusammengestellt. Je nach Region hat man sich teilweise nach ganz unterschiedlichen Vorstellungen zur Winterausrüstung von Lkw, Bussen und Transportern zu richten. Aber nicht alle Länder haben ihre Bestimmungen geändert.
Großbritannien, Ungarn, Niederlande, Polen, Portugal, Deutschland
Manche Länder orientieren sich bei diesem Thema an der Witterung. So besteht in Großbritannien, Ungarn, den Niederlanden, Polen und Portugal gar keine generelle Winterreifenpflicht. In Deutschland hingegen müssen wie schon im letzten Jahr Lkw ab 3,5 Tonnen Reifen mit verifizierter Winterreifen-Kennzeichnung 3PMSF-(Three Peak Mountain Snow Flake, also das Symbol eines stilisierten Berges mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke in der Mitte) für die Lenk- und Antriebsachsen verwenden. Bei der Kennzeichnung M+S (Matsch + Schnee) handelt es sich um eine abgeschwächte, nicht wintertaugliche Reifenart, die in der 3PMSF-Markierung automatisch enthalten ist und sich alleine lediglich auf eine Eignung für eher nasse Winterverhältnisse bezieht.
Italien, Bulgarien, Lettland, Schweden
In Italien zeigen Verkehrsschilder das gerade erforderliche Winterequipment an. Anders gehen Länder wie Bulgarien und Lettland vor: hier ist eine Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Und Schweden hat besondere Regelungen aufgestellt: Hier müssen Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen zusätzlich zu einer bestimmten Profiltiefe wegen der dortigen extremen Witterungsbedingungen im Winter auf den Vorder- und Antriebsachsen entweder das 3PMSF- oder das POR-(Professional Off-Road) Zeichen aufweisen oder Spikereifen verwenden. Nutzfahrzeuge mit M+S-Symbol dürfen dort nur noch bis 30. November unterwegs sein.
Deutschland sowie wichtige Transitländer, aber auch der Großteil der anderen Länder hat seine bisherigen Vorschriften beibehalten. Andere haben sich entschlossen, die Gesetze zu verschärfen.
Änderungen in Frankreich, Island, Kosovo, der Schweiz
So macht Frankreich nun eine Winterausrüstung „auf besonders gekennzeichneten Straßen“ zur Pflicht. Je nach Ermessen der örtlichen Behörden sind N1/N2/N3-Nutzfahrzeugklassen mit Anhänger im Zeitraum von 1. November bis 31. März angehalten, an mindestens zwei angetriebenen Rädern über „abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen“ wie beispielsweise Schneeketten zu verwenden. Fahren die genannten Fahrzeugtypen ohne Anhänger, müssen „mindestens zwei Räder jeder Achse“ mit 3PMSF-Winterreifen ausgerüstet sein, heißt es.
Für bereits verwendete M+S-Reifen gilt nun eine Übergangsfrist bis November 2024, schreibt Continental. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen hingegen dürfen in Frankreich von November bis März mit Spikereifen fahren, so lange sie nicht schneller fahren als 90 km/h und sie einen entsprechenden Aufkleber zur Kennzeichnung tragen. Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ist es in Frankreich jedenfalls verboten, Spikereifen aufzuziehen.
Island schreibt Winterreifen nicht zwingend vor, heißt es weiter in dem Bericht. Allerdings müssen die Reifen von 1. November bis 14. April eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern aufweisen. Reifen mit Spikes sind nur in diesem Zeitraum erlaubt. Und für Schneeketten gilt ein Verbot, „wenn sie Schäden an den Straßen verursachen können.“
Leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen müssen im Kosovo im Zeitraum von 15. November bis 15. März „Winterreifen“ tragen, die lediglich über die M+S-Kennzeichnung verfügen, allerdings auf allen Rädern. Sind die Antriebsreifen mit Schneeketten versehen, dürfen sogar Sommerreifen verwendet werden, wenn sich noch mindestens eine Profiltiefe von 4 Millimetern nachweisen lässt. Busse und Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen Schneeketten oder Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung an den Antriebsrädern verwenden, Spikereifen sind jedoch verboten.
Auch die Schweiz hat ihre Winterreifenregelungen überarbeitet: Auf „entsprechend beschilderten und geeigneten Straßen“, so heißt es in der Meldung, dürften nun Schneeketten verwendet werden.
Passendes Conti-Winterreifenportfolio
Aus seinem eigenen Portfolio stellt das Unternehmen seine Winter-Reifenlinie Conti Scandinavia heraus, die seit 2021 auch für 22,5-Zoll-Dimensionen angeboten wird und sich sowohl für winterliche Extrembedingungen wie Allround-Winteranwendungen, aber auch als Ganzjahresprodukt gleichermaßen eignen soll.
Zum Grund für die Empfehlung äußert sich Hinnerk Kaiser, Leiter der Reifenentwicklung Bus- und Lkw-Reifen bei Continental: die Scandinavia-Reifenfamilie gebe durch eine optimierte Gummimischung besonders viel Halt auf Schnee, Eis und nassen Straßen, „ohne Kompromisse bei Laufleistung, Verschleiß und Lebensdauer der Lauffläche einzugehen“.
Der Conti Scandinavia kann für alle Achspositionen bestellt werden: als Lenkachsreifen HS3, Antriebsachsreifen HD3 oder Trailerreifen HT3. Zur Anwendung kommt hier eine spezielle zweistufige Lamellentechnologie, die mehrere vorteilige Eigenschaften auf sich vereinen soll: im Winter sicheres Fahrverhalten und im Sommer aufgrund eines optimierten Rollwiderstands einen kraftstoffeinsparenden Effekt – „bei gleichzeitig hoher Laufleistung“.
Die Folgen, so Kaiser, würden spürbar in der Flotteneffizienz. Aufgrund des hohen Anteils an Naturkautschuk wiesen die Dimensionen einen geringen Rollwiderstand auf, andererseits blieben die Produkte bei niedrigen Temperaturen immer noch genügend flexibel und seien zudem auch noch „vergleichsweise leise“ unterwegs.
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