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Neue Winterreifen-Regelung für Busse ab 2020

Ab Mitte 2020 müssen bei Bussen nicht nur die Antriebs-, sondern auch die Lenkachsen wintertauglich bereift sein.

BU: Die neue gesetzliche Vorschrift gilt für Busse der Klassen M2 und M3 und tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft. (Foto: Continental)
BU: Die neue gesetzliche Vorschrift gilt für Busse der Klassen M2 und M3 und tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft. (Foto: Continental)
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(erschienen bei busplaner von Martina Weyh)

Eine neue gesetzliche Regelung tritt ab 1. Juli 2020 in Kraft und schreibt für Busse der Klassen M2 und M3 zwingend vor, auch die Lenkachsen mit Winterreifen auszurüsten.

„Viele Speditionen und Fuhrparks schaffen bisher für die Antriebsachsen jährlich zum Winter neue Reifen an, weil die Kilometerleistung entsprechend hoch ist“, so Dekra-Reifenexperte Christian Koch. „Der Reifenverschleiß auf Lenkachsen ist dagegen in der Regel geringer, so dass hier seltener neu bereift werden muss. Umso wichtiger ist es deshalb, schon jetzt bei der Reifenbestellung die richtige Auswahl zu treffen.“

Fuhrparks, die sich zur anstehenden Wintersaison neue Reifen zulegen, sollten die kommende Vorschrift daher schon im Blick haben und darauf achten, dass auch die Lenkachsen ab 2020 wintertauglich bereift werden müssen.

Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl: der Winterreifen nach Vorschrift muss das Symbol eines Bergs mit Schneeflocke tragen. Ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder runderneuerten Reifen handelt, ist dabei unerheblich, erklärt der DEKRA-Reifenexperte.

Das Motto der Stunde sei: „Früher an später denken.“  Wer ab Herbst 2020 noch gesetzeskonform unterwegs sein möchte, dem rät Christian Koch, das Thema schon jetzt beim Reifenkauf auf dem Schirm zu haben.

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