Gesetzesinitiative zur Stärkung der Roten Kennzeichen
Grund für die Initiative: Mehrere Gerichte haben in den vergangenen Jahren bestimmte Fahrten mit roten Händlerkennzeichen als rechtswidrig eingestuft. Die bisherige Entwicklung stehe laut Minister Hermann jedoch im Widerspruch zum Zweck des roten Händlerkennzeichens, das zur Erleichterung der betrieblichen Abläufe bei den Fahrzeugherstellern und -händlern geschaffen wurde. „Das Land hat daher im Bundesrat den Antrag gestellt, dass in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein neuer Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufgenommen wird“, so Minister Hermann weiter. In den vergangenen Jahren war es üblich, dass Fahrzeughersteller und -händler ihre Fahrzeuge mit roten Händlerkennzeichen beispielsweise zum Betanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur gefahren haben. Denn die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen haben viele Betriebe nicht mehr auf dem eigenen Gelände. Bundesweit haben jedoch mittlerweile mehrere Gerichte entschieden, dass Fahrten mit roten Händlerkennzeichen zu diesen Zwecken auf der bisherigen Rechtsgrundlage nicht zulässig sind. Deshalb sind Fahrzeughersteller und -händler mittlerweile gezwungen, die Fahrzeuge auf einen Anhänger zu verladen. Halten sie sich nicht daran, laufen sie Gefahr, dass ihnen die zugeteilten roten Händlerkennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden. (tpi)
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