Der modifizierte Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren hat die Zustimmung des Bundestags gefunden und wurde als Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Als eine der ersten Reaktionen begrüßte der Digitalverband Bitkom den Beschluss. Es würden erstmals Regeln für das automatisierte Fahren auf deutschen Straßen geschaffen werden, urteilt der Verband. Damit könne sich die "Automobilnation Deutschland auch beim autonomen Fahren weltweit an die Spitze setzen", glaubt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Die Bundesregierung habe im parlamentarischen Verfahren Anregungen von Experten aufgegriffen. Nun sei zum Beispiel konkretisiert, welche Tätigkeiten der Fahrer ausüben darf, während der Autopilot das Steuer übernimmt, und in welchem Zeitraum er wieder das Lenkrad übernehmen muss, sobald ihn der Computer dazu auffordert. Für den Verband schaffen die neuen Regelungen Rechtssicherheit. Der Fahrer müsse demnach nicht wie ursprünglich vorgesehen ständig das Verkehrsgeschehen überwachen, sondern nur bereit sein, einen Warnhinweis wahrzunehmen und dann wieder das Steuer zu übernehmen. Dies entspreche auch den Wünschen der Bundesbürgern, von denen nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bitkom 34 Prozent während der Fahrt in einem autonomen Fahrzeug gerne lesen würden, 24 Prozent wollen Filme schauen und 15 Prozent arbeiten.
Der verabschiedete Gesetzentwurf sehe aus Sicht des Verbandes zudem klarere und transparentere Regeln vor, welche Daten durch das Fahrzeug gespeichert werden, um im Falle eines Unfalls die Ursache aufzuklären. So soll künftig gespeichert werden, wann der Autopilot und wann der menschliche Fahrer die Kontrolle hatte, ob technische Störungen vorlagen sowie an welcher Position das Fahrzeug sich wann befand. Gleichzeitig sollen die Daten nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn das Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt ist.
Noch kein Massenmarkt, aber Zukunftsthema
„Beim automatisierten Fahren sehen wir noch keinen Massenmarkt, es geht aber darum, diese Zukunftstechnologie in Deutschland rasch auf die Straße zu bringen. Dies wird durch das Gesetz möglich. Über strittige Fragen wie Haftungsregeln oder die Datennutzung wird sicherlich weiter diskutiert werden und das ist auch nötig“, erklärte Rohleder. Aus seiner Sicht dürfe man aber nicht den Fehler machen, erst in einer jahrelangen Debatte alles bis zu Ende regeln zu wollen. "Dann werden andere Länder Fakten schaffen und wir nur noch die Möglichkeit haben, diese Technologie zu nutzen.“
Verband: Bundesbürger wünschen sich Datenspeicherung im Auto
Auch eine große Mehrheit der Bundesbürger wünscht sich eine serienmäßige Datenspeicherung, um im Falle eines Unfalls die Schuldfrage zu klären. Drei Viertel der Bundesbürger (75 Prozent) wünschen sich eine solche Black Box, wie sie in Flugzeugen üblich ist, in allen Autos, die mit einem Autopiloten ausgerüstet sind. Nach der gesetzlichen Weichenstellung sollte nun der Ausbau einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur an und in den Straßen vorangebracht werden. „Für das autonome Fahren brauchen wir einen Rechtsrahmen, die nötige Technologie im Fahrzeug aber vor allem auch Daten“, befand Rohleder. So benötigt der Autopilot regelmäßig aktuelle Informationen über die Verkehrssituation und den Zustand der Strecke, um rechtzeitig auf Gefahrensituationen reagieren zu können.
Kritische Stimmen von Experten: Nur Pflichten des Fahrers, nicht Rechte
Bei der Anhörung des öffentlichen Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 20. März wurden allerdings auch kritische Stimmen laut. Jürgen Bönninger von der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH kritisierte, wie die Verantwortlichkeit zwischen Fahrer und System geregelt werden soll. Es würden "völlig einseitig" nur die Pflichten des Fahrzeugführers angesprochen - "ohne auf der anderen Seite klarzustellen, welche Tätigkeiten der Fahrzeugführer während der Nutzung der hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktion ausüben darf". Bönninger befürchtet in der Praxis ein "Kontrolldilemma". Peter Büttgen vermisste namens der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit die nötige Präzision im Gesetzentwurf. Es fehlten konkrete Regelungen zum Umfang der Daten, zur Erhebung und Verarbeitung, zur Zweckbestimmung, zur Löschung und zur technischen Ausgestaltung der Speichermedien.
VDA: Hersteller müssen über Grenzen des Systems informieren
Dr. Joachim Damasky vom Verband der Automobilindustrie/VDA sah in der Haftungsfrage einen Dreh- und Angelpunkt des Gesetzentwurfs. Eine Änderung der gegenwärtigen Regelungen sei nicht erforderlich. Die Hersteller müssten die Kunden über Verwendung und Leistungsgrenzen der Systeme informieren. Wobei dies nicht auf die Betriebsanleitung beschränkt bleibe, sondern auch im Fahrzeug geschehe. Den Fahrern werde signalisiert, wenn das Assistenzsystem aktiv ist. Auch Warnhinweise würden klar dargestellt. Zweitnutzer der Fahrzeuge erhielten die Möglichkeit, sich im Internet über die Systeme zu informieren.
Grundproblematik bleibt: Fahrer muss ständig überwachen
Prof. Dr. Volker Lüdemann von der Hochschule Osnabrück bemängelte, der Gesetzentwurf schaffe "keine hinreichende Sicherheit für Autofahrer". Bei aller Bereitschaft zur Konkretisierung bleibe die "Grundproblematik", dass der Fahrer die Systeme ständig überwachen müsse, um die Steuerung nach Aufforderung oder im Notfall "unverzüglich" übernehmen zu können. Der Autofahrerverband ADAC erwartet sehr restriktive Vorgaben der Hersteller, die der Nutzer "so nicht erwartet", zumal wohl gleichzeitig technisch eine "sehr weitreichende Nutzung der Automatisierungsfunktionen" ermöglicht werde. Laut ADAC-Experten Dr. Markus Schäpe "legen die Erfahrungen mit dem Tesla-Autopilot nahe, dass viele Fahrzeugführer mit der Diskrepanz zwischen hohem technischen Potenzial und einem eng gefassten bestimmungsgemäßen Gebrauch überfordert sind".
Linke: Autofahrer werden zu Versuchskarnikeln
Der verkehrspolitische Sprecher Herbert Behrens (Die Linke) übte im Bundestag grundsätzliche Kritik. Es gehe der Bundesregierung nicht um eine moderne Verkehrspolitik, sondern um neue Geschäftsfelder für die Automobilindustrie in Deutschland. Obwohl eigentlich die Frage der Verkehrssicherheit ganz oben stehen müsste, werde dazu im Gesetz nichts gesagt, kritisierte er. „Ich habe den Eindruck, die Autofahrer werden zu Versuchskaninchen gemacht“, sagte der Linke-Abgeordnete. Sie müssten selber herausbekommen, wann das Auto übernommen werden muss und wann sich die Technik ausschaltet. „Das ist keine vorrausschauende Politik“, so sein Urteil. „Mit hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen können viele Unfälle mit Todesopfern und Schwerverletzten vermieden werden“, betonte SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann. Stephan Kühn von den Grünen sieht trotz der Nachbesserungen viele Fragen offen und Kernprobleme weiterhin nicht gelöst. „Die Verbraucher werden Sie mit diesem Gesetz nicht vom hoch- und vollautomatisierten Fahren überzeugen“, ist Kühn sicher. Er kritisierte auch die Eile des Verfahrens und dass man die Ergebnisse der eigens eingesetzten Ethikkommission nicht abgewartet habe.
Verkehrsminister: Deutschland fährt an der Spitze
Das sieht Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt naturgemäß anders: „Wir schaffen eine rechtliche Gleichstellung zwischen dem menschlichen Fahrer und dem Computer als Fahrer“, erklärte Dobrindt im Bundestag. Zudem würden die Haftungsfragen geklärt: „Wenn der automatisierte Modus das Fahrzeug steuert, liegt die Haftung beim Hersteller“, machte der Minister deutlich. Dobrindt sprach von einer grundlegenden Veränderung der Mobilität. Die Folge seien unter anderen weniger Unfälle und weniger Stau. „Wir wollen, dass Deutschland bei dieser technologischen Revolution an der Spitze steht“, sagte der Minister.
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