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Klage stellvertretend für 3.200 Unternehmen erhoben

Der BGL hat sich mit weiteren Branchenverbänden verbündet und im Zuge des Lkw-Kartells eine erste Klage erhoben. Die Kläger vertreten rund 3.200 Unternehmen. Eine zweite Klagewelle soll folgen.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), financialright claims und die Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP klagen stellvertretend für rund 3.200 Speditionsunternehmern mit mehr als 85.000 Lkw. (Bild: Paccar Inc.)
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), financialright claims und die Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP klagen stellvertretend für rund 3.200 Speditionsunternehmern mit mehr als 85.000 Lkw. (Bild: Paccar Inc.)
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Redaktion (allg.)

An dieser Initiative beteiligen sich nun auch der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Die zweite Klage soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. Interessierte Unternehmen können ihre ab 2003 gekauften oder geleasten Lkw noch bis 30. Mai 2018 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Auch die Teilnahme an der zweiten Kartell-Klage ist laut BGL für Speditions- und Transportunternehmen kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko.

Von 1997 bis 2011 hatten die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF und Scania nach den Feststellungen der EU-Kommission ein Kartell gebildet, bei dem es offenbar zu Absprachen bei Preisen sowie bei der Einführung der Euro-Abgasnormen III bis VI gekommen ist. Während MAN aufgrund einer Kronzeugenregelung strafffrei blieb, wurden an die anderen Hersteller hohe Kartellstrafen verhängt.

Im Rahmen der ersten Klagewelle hatte der BGL seinen Mitgliedern ein sogenanntes Abtretungsmodell empfohlen. Bei diesem Abtretungsmodell überträgt der vom Kartell betroffene Lkw-Käufer seine Rechte an einen Rechtsdienstleister. Auf die am BGL-Abtretungsmodell teilnehmenden Transportunternehmen und Speditionen kommen weder Teilnahmegebühren noch Prozesskostenrisiken zu. Dafür verzichtet der Lkw-Käufer bei erfolgreicher Klage auf einen Teil des Schadenersatzanspruchs.

(tbu)
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