Werbung
Werbung

Remanufacturing von Kfz-Ersatzteilen: CLEPA plädiert für Rechtsrahmen

Die Europäische Vereinigung von Automobilzulieferern spricht sich bei ihrer 12. Aftermarket Konferenz für die Einführung stabiler Rechtsgrundlagen aus, um die Bedingungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

Für eine funktionierende nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Automotive Aftermarket soll ein solider Rechtsrahmen Lieferanten und Verbrauchern Handlungsfähigkeit und Wahlfreiheit der Werkstätten gewährleisten. Symbolbild: PIRO4D | Pixabay.
Für eine funktionierende nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Automotive Aftermarket soll ein solider Rechtsrahmen Lieferanten und Verbrauchern Handlungsfähigkeit und Wahlfreiheit der Werkstätten gewährleisten. Symbolbild: PIRO4D | Pixabay.
Werbung
Werbung
Claudia Leistritz

Die von Brüssel aus agierende, Europäische Vereinigung von Autozulieferern CLEPA (Comité de Liaison Européen des Fabricants d’Equipemets et de Pièces Automobiles; oder englisch: European Association of Automotive Suppliers), die weltweit führende Anbieter der Branche sowie Handelsverbände zu ihren Mitgliedern zählt, hat bei ihrer 12. CLEPA Aftermarket Konferenz die Themen Nachhaltigkeit und Aftermarket-Wertschöpfungskette in den Mittelpunkt gestellt. Europa als nach den USA zweitgrößter Markt für wiederaufbereitete Ersatzteile benötige dringend einen umfassenden Rechtsrahmen um sicherzustellen, dass Verbrauchern bei der Fahrzeugwartung die freie Wahl bliebe, so die Veranstalter.

So wurden die Mitglieder bei der zweiten virtuell abgehaltenen Konferenz in diesem Jahr im Rahmen dieser Thematik über den neuesten Stand der auf den Aftermarket bezogenen Rechtsvorschriften informiert, die sich mit den für Wartungsmaßnahmen an Fahrzeugen benötigten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI; Repair and Maintenance Information) sowie der „derzeit überprüften“ Kraftfahrzeug-Gruppenfreistellungsverordnung (MVBER, Motor Vehicle Block Exemption Regulation) befassen.

Wiederaufbereitete Kfz-Ersatzteile seien ein wesentlicher Baustein, um die EU-Ziele für die Kreislaufwirtschaft erfüllen zu können. Im Jahr 2020 beispielsweise seien mit dieser Technologie Emissionen eingespart worden, die denjenigen von 120.000 EU-Bürgern im gleichen Zeitraum entsprechen, heißt es.

Freier Zugang und freie Wahl für Lieferanten und Verbraucher

CLEPA trete ein für einen soliden Rechtsrahmen, der den Lieferanten weder technisch noch vertraglich beim Verkauf von Ersatzteilen den Zugang zum unabhängigen Markt erschwere; zugleich solle den Verbrauchern freie Wahl der Reparatur- und Wartungsdienstleister gelassen werden, so der Verband.

Großer Beitrag für Green Deal

Wiederaufbereitete Ersatzteile wurden dem Bericht zufolge im Jahr 2020  durch Zulieferer im  Gesamtwert von 4,7 Milliarden Euro verkauft. Damit leiste die Branche einen bedeutenden Beitrag zu den von der Europäischen Kommission in ihrem Green Deal vorgeschlagenen Vorgaben für die Kreislaufwirtschaft.

Als Beweis für die Effektivität dieser Technologie führt der Verband eine Studie an, die er kürzlich zusammen mit dem englischen Beratungsunternehmen Oakdene Hollins erstellt habe; derzufolge schätze man die Ersparnis von CO2 für das Jahr 2020 auf 800 Kilotonnen; das entspreche, unter Berücksichtigung des während des Wiederaufbereitungsprozesses zurückgebliebenen Materials, immerhin etwa den jährlichen CO2-Emissionen von 120.000 EU-Bürgern, heißt es.

E-Mobilität, Rohstoffknappheit, Kostensteigerung

Weitere Schwerpunkte der Konferenz bildeten die Themen neue elektrifizierte Antriebe, die derzeitige Verknappung von Rohstoffen und Halbleitern sowie die steigenden Materialkosten. Angesichts dieser Herausforderungen werde die Wiederaufbereitung und Reparatur von elektronischen Komponenten bei der Wartung von E-Fahrzeugen ebenfalls an Bedeutung gewinnen, so das Ergebnis der Veranstaltung, bei der Branchenvertreter ihre Vorstellungen eines entsprechenden Kreislaufwirtschaftsansatzes anhand von Best-Practice-Beispielen veranschaulichten.

Ziel: Transformation zu nachhaltigem Reparaturgeschäft

Automobilzulieferer und –händler würden gemeinsam daran arbeiten, dass der Aftermarket sich zu einem nachhaltigen Reparatur- und Wartungsgeschäft entwickle, so CLEPA. Dabei orientierten sie sich an der vom World Business Council of Sustainable Development (WBCSD) formulierten „Vision einer dekarbonisierten Automobilindustrie bis 2050“, wonach sich Lieferanten und Teilehändler verpflichteten, Richtlinien für die Nachhaltigkeit im Aftermarket aufzustellen und Vorschläge für eine entsprechende Bewertungsgrundlage und jährliche Leistungsbeurteilungen abzugeben. Dies allein jedoch reiche nicht aus: für eine tragfähige Entwicklung müsse auch die Bereitstellung qualifizierter Arbeitskräfte in den Blick genommen werden:

Rechtsrahmen nötig

„Lieferanten und Händler sind davon überzeugt, dass ein nachhaltiger Aftermarket eine Voraussetzung ist, aber es wird noch viel mehr erforderlich sein, um die zukünftigen Talente für die Branche zu gewinnen, wie das Beispiel des Talents4IAM-Programms zeigt, das sich der Unterstützung der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte in der Branche widmet“,

so der Wortlaut der CLEPA. Neben den Bemühungen des Aftermarket in der Automobilindustrie brauche es jedoch als zweites Standbein für das Gelingen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft unabdingbar einen „fairen und stabilen“ Rechtsrahmen, um den Verbrauchern bei der Nutzung und Wartung ihrer Fahrzeuge die freie Wahl zu gewährleisten, schließt der Bericht.

Printer Friendly, PDF & Email
Werbung
Werbung