Neue Vorschriften für Lkw, Neufahrzeuge und den Verkehr 2020
Unter anderem soll ein Abbiegeassistent für Lkw künftig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Ab 1. Juli 2020 sei die Ausstattung aller neuen Lang-Lkw (18,75 bis 25,25 m) mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten Pflicht. Diese Vorschrift gelte ab diesem Zeitpunkt auf deutschen Straßen. Bestandsfahrzeuge hätten noch bis 1. Juli 2022 Zeit, ihren Lkw nachzurüsten.
Mehr Datenspeicherung kommt nach Ausage des VdTÜV auf Neufahrzeuge zu: Seit 1. Januar müssten alle typgenehmigten neuen Fahrzeugmodelle (Pkw- und leichte Nutzfahrzeuge) mit FCM (Fuel Consumption Monitoring) ausgestattet sein, einer Technik, die den Energieverbrauch des Fahrzeuges aufzeichnet. Bestimmte dieser Daten müssten dauerhaft gespeichert werden. Auf diese Weise will man Abweichungen des genehmigten Wertes vom tatsächlichen Verbrauch besser kontrollieren.
Auch neue Verkehrsregeln sollen im neuen Jahr in Kraft treten, die überwiegend für den Fahrradverkehr gelten und für Kraftfahrer zum Beispiel höhere Strafen beim Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen vorsehen.
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