Egea: Aktuelles Urteil zu Fahrzeugdaten wird Kreise ziehen
Unabhängige Fahrzeugdiensteanbieter müssen für ihren Service freien Zugang zu Fahrzeugdaten haben. Doch die freiwillige Datenherausgabe seitens der Hersteller ist nicht immer gegeben. Und so sind manche Servicedienstleister gezwungen, für den freien Zugang zu Wartungsinformationen gegen die Fahrzeugbauer vor Gericht zu ziehen. In einem seit Jahren anhängigen Fall hat nun das Landgericht Köln endlich zugunsten des freien Aftermarket (IAM) entschieden, wie der seit 1. April 2024 als neuer Generalsekretär des Europäischen Verbands der Werkstattausrüster Egea tätige Marcin Barankiewicz in der aktuellen Publikation Egea inside von Juli 2024 berichtet.
Zwei Dienstleister klagen gegen FCA
Der Spezialist für Autoglas-Reparaturen Carglass und das Autoservice-Unternehmen ATU hatten 2020 gegen Autohersteller FCA (Fiat Chrysler Automobiles), der später zusammen mit der Groupe PSA zu Stellantis fusionierte, eine Klage beim Landgericht Köln eingereicht. FCA wollte den Zugang zu reparatur- und wartungsrelevanten Daten über die OBD-(On-Board-Diagnose)-Schnittstelle nur nach persönlicher Registrierung des Werkstattpersonals und nur über den eigenen Hersteller-Server erlauben. Diese für den Werkstattbetrieb erhebliche Einschränkung wollten sich die Kläger nicht gefallen lassen.
Das Landgericht Köln hatte sich daraufhin zur Klärung von Fragen zum europäischen Typzulassungsrecht zunächst an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gewandt. Dieser entschied am 5. Oktober 2023 zugunsten der Kläger, dass die Zugangsbedingungen zu den Wartungsinformationen aus der OBD-Schnittstelle der EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858 entsprechen müssen was bedeutet, dass die Einschränkung des Datenzugriffs nur unter ganz bestimmten seltenen, gesetzlich festgelegten Bedingungen erlaubt ist. Die PROFI Werkstatt hatte darüber berichtet.
Wegweisendes Urteil
Mit dieser Beurteilung ging der Fall zur Neuverhandlung wieder zurück an das Landgericht Köln, das nun am 15. Mai 2024 zugunsten der Kläger entschied und somit die Rechtsauslegung des EuGH bestätigte. Als bahnbrechende Entscheidung für den freien Ersatzteilmarkt bezeichnet der Werkstattausrüsterverband das Urteil des EuGH. Zu Wort kommt auch die damit beauftragte Anwältin:
„Das Gericht hat klargemacht, dass alle Bedingungen, die an den Zugriff auf den Fahrzeugdatenstrom geknüpft sind, rechtswidrig sind, sofern sie nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind – und das Gesetz erlaubt es den Herstellern nicht, ihre OBD-Anschlüsse zu blockieren“,
sagt Elisabeth Macher, L.LM, Counsel der auf die Vertretung unabhängiger Dienstleister spezialisierten Anwaltskanzlei Osborne&Clarke. Nun sei die bei vielen Herstellern gewohnte Praxis der Beschränkung des Zugangs durch „sichere Gateways“ mit sofortiger Wirkung zu unterlassen: „Freie Werkstätten müssen uneingeschränkt auf den Datenstrom des Fahrzeugs über den OBD-Port zugreifen können“, sagt Macher. Darin eingeschlossen seien auch Zugangsgebühren. Laut Macher wird das Urteil Wellen schlagen:
„Das Landgericht Köln, wo das Verfahren seinen Ursprung hatte, hat bereits einen Hersteller zur Einhaltung dieser Grundsätze verurteilt. Andere Hersteller werden folgen.“
Rahmenverordnung wird überarbeitet
Gerade arbeitet die Europäische Kommission nun laut Bericht an einem „delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang X der Rahmenverordnung für die Typgenehmigung“, bei der auch die Entscheidung des EuGH berücksichtigt werden soll um sicherzustellen, dass unabhängige Marktteilnehmer Zugang zur On-Board-Diagnose (OBD) und den Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) in Übereinstimmung mit Artikel 61 der EU-Verordnung 2018/858 erhalten.
Der Europäische Verband der Werkstattausrüster (Egea) mit Sitz in Brüssel ist Teil einer Allianz unabhängiger Dienstleistungsanbieter, die sich für einen ungehinderten Zugang zu Fahrzeugdaten für unabhängige Marktteilnehmer einsetzt, um einen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Fahrzeugreparatur und –wartung zu fördern. Angeschlossen ist zum Beispiel auch der deutsche ASA-Verband (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen e.V.) mit Sitz in Bad Reichenhall. Präsident beider Verbände ist derzeit Frank Beaujean.
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