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Elektromobilität: Staatliche Förderung auch für Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen

Laut der finalen Fassung des Förderprogramms zur E-Mobilität können auch Firmen die Prämie von bis zu 4.000 Euro beantragen. Ausgezahlt wird, bis der 600 Millionen Euro schwere Fördertopf aufgebraucht ist.
Auch Firmen können die Förderung für die Elektro-Prämie beantragen. Sie sollten sich allerdings beeilen, denn es gilt das „Windhundprinzip“. (Foto: Renault)
Auch Firmen können die Förderung für die Elektro-Prämie beantragen. Sie sollten sich allerdings beeilen, denn es gilt das „Windhundprinzip“. (Foto: Renault)
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Redaktion (allg.)

Die Richtlinie der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität ist jetzt veröffentlich worden. Seit Samstag, den 2. Juli 2016, können Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte Umweltbonus, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Im ursprünglichen Text, den das Bundesverkehrsministerium im April veröffentlicht hatte, war nur von Förderung privater Elektro-Fahrzeuge die Rede. Das wurde im Zuge der Ausgestaltung der Richtlinie offenbar modifiziert nachdem es zuvor von zahlreichen Experten moniert worden war.

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont zum Start des neuen Förderprogramms: „Das BAFA wird die Entwicklung zur Mobilität der Zukunft mit einer unbürokratischen und vollelektronischen Antragsbearbeitung unterstützen. „Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen. Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus“, beschreibt das Amt den Ablauf.

Gefördert werden Elektroautos, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt sind. Gelistet sind etwa auch Fahrzeuge der Nutzfahrzeugzulassungsklassen N1 (bis 3,5 Tonnen) und N2 (3,5 bis 12 Tonnen). Damit kann auch für gewerblich genutzte Elektro-Lastwagen die Prämie in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt sind laut Bafa Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer antragsberechtigt. Anträge können ausschließlich elektronisch beim BAFA gestellt werden. Der Umweltbonus wird in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zum elektronischen Antragsverfahren stehen auf der Webseite des bafa zur Verfügung.

(jr)
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