Smart-Fahrtenschreiber 2. Generation: Nachrüstpflichten bieten Umsatzpotential für Nutzfahrzeug-Werkstätten
Der Fahrtenschreiber-Spezialist Tacho Control Semmler weißt Nutzfahrzeug-Werkstätten auf die aktuellen Vorschriften zur Nachrüstung des neuen Smart-Fahrtenschreibers Version 2 hin. Die Regelungen gelten für Fahrzeuge, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend unterwegs sind. Hintergrund der Regelung ist, dass Fahrtenschreiber künftig zur Registrierung von Grenzübertritten eingesetzt werden, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und illegale Kabotage-Praktiken zu bekämpfen.
Seit dem 21. August 2023 ist es in der Erstzulassung bereits verpflichtend, diesen Fahrtenschreiber einzubauen. Da zudem eine Verpflichtung zur Nachrüstung greift, sollten Fahrzeughalter und -nutzer von ihren Werkstätten auch darauf vorbereitet werden.
Nachfolgend eine Übersicht, wann für welche Fahrzeuge eine Umrüstung vorgeschrieben ist.
- Seit 21. August 2023: Bei neu zugelassenen Fahrzeugen muss der Smart Fahrtenschreiber Version 2 installiert sein.
- Bis spätestens 31. Dezember 2024: Umrüstung aller analogen und digitalen Fahrtenschreiber auf Smart Fahrtenschreiber Version 1. Tacho Control Semmler empfiehlt die Umrüstung auf Smart Fahrtenschreiber Version 2 (siehe August 2025)
- Bis spätestens 19. August 2025: Umrüstung aller bestehenden Smart Fahrtenschreiber Version 1 auf Smart Fahrtenschreiber Version 2.
- Bis spätestens 1. Juli 2026: Alle Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen mit Smart Fahrtenschreiber Version 2 nachgerüstet werden.
Tacho Control weist zudem darauf hin, dass gegebenenfalls Updates oder sogar ein Austausch der Downloadgeräte sowie deren Auswerte-Software benötigt werden wird.
Für Werkstätten bedeuten die Nachrüstpflichten einen hohen Anstieg der benötigten Kalibrierungen und ein Umsatzpotenzial durch den Verkauf, Einbau und Kalibrierung von Fahrtenschreibern, Downloadgeräten und Zubehör.
- Nutzfahrzeugwerkstätten benötigen dafür:
- Messgerät zur Durchführung der Kalibrierung
- Schulung der Mitarbeiter zur Durchführung der Kalibrierung
- Eröffnung einer offiziellen Prüfstelle für Fahrtenschreiber-Kalibrierungen
- Information zum neuen SMART Fahrtenschreiber Version 2
Für nationale Transporte bleibt ein Fahrtenschreiber weiterhin erst bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse erforderlich.
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