Das Verwaltungsgericht hatte der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen NRW wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben und die Möglichkeit einer Sprungrevision zugelassen.
Im Urteil wird die Bezirksregierung aufgefordert, die Stickstoffdioxidgrenzwerte im Luftreinhalteplan schnellstmöglich, spätestens 2018, einzuhalten. Das Gericht sieht dabei vor allem die Verhängung eines Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge als notwendig an. Die rechtlichen Grundlagen für die Fahrverbote gebe es bereits, betonten die Düsseldorfer Richter, man müsse dafür nicht auf eine bundesweite „Blaue Plakette“ warten.
Die in erster Instanz gefallene Entscheidung direkt vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen, ist durch die so genannte Sprungrevision möglich. Mit diesem Rechtsmittel kann die zweite Instanz übersprungen werden, ohne dass es weiterer Tatsachenfeststellungen bedarf. Stattdessen werden nur noch Rechtsfragen geprüft. "Sollte das Bundesverwaltungsgericht zum selben Ergebnis wie das Verwaltungsgericht kommen, wäre dies ein Präzedenzfall. Die Urteilsgründe wären auf viele andere Verfahren übertragbar", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.
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