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Neue Einstufung "Gefährlicher Mangel"

Die Fahrzeugüberwachung in Deutschland erhält zum 20. Mai einen zusätzlichen Mangelgrad. Betroffene Fahrzeuge dürfen nicht mehr bewegt werden – einzig die Fahrt nach Hause oder zur Reparatur ist gestattet.
Neue Prüfkategorie "Gefährlicher Mangel" eingeführt: Prüfumfang und Aufwand der HU bleiben laut Einschätzungen der Dekra nahezu unverändert. (Bild: Dekra)
Neue Prüfkategorie "Gefährlicher Mangel" eingeführt: Prüfumfang und Aufwand der HU bleiben laut Einschätzungen der Dekra nahezu unverändert. (Bild: Dekra)
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Martin Schachtner

Zum 20. Mai 2018 stehen Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Neu kommt im Rahmen einer EU-weiten Vereinheitlichung unter anderem die Mangelkategorie "Gefährlicher Mangel“ hinzu. Darauf wies die Überwachungsorganisation Dekra am Mittwoch hin. Die zusätzliche Kategorie ergänze die bekannten Bewertungsstufen "Ohne Mangel", "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher".

Das neue Prüfergebnis rückt zwischen die Stufen "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher" und sagt aus, dass die vorgefundenen Mängel am Fahrzeug zwar den Verkehr gefährden, eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur aber noch vertretbar seien. Als "verkehrsunsicher" eingestufte Pkw und Lkw dürfen dagegen nicht mehr fahren. Vielmehr muss unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden, hieß es. Auf Umfang bzw. Prüftiefe der HU habe die neue Richtlinie keine wesentlichen Auswirkungen. "Auch der zeitliche Aufwand ändert sich nicht", stellte André Skupin, Technischer Leiter bei Dekra Dresden, klar.

(msc)
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