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Original-Ersatzteile sind Pflicht

Der Hersteller von fahrzeugverbindenden Systemen Jost stellte die Sicherheit von Sattel- und Anhängekupplungen, Stützwinden und weiteren Komponenten für Truck und Trailer in den Mittelpunkt seines Automechanika-Messeauftritts.

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Redaktion (allg.)

Jost verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Gesetzgeber bei bauartgenehmigten Komponenten wie Sattel- oder Anhängekupplungen zwingend die Verwendung von Original-Ersatzteilen vorschreibt.

Der Hersteller bezieht sich dabei auf ein seit Kurzem rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az 2-06 O 654/12), wonach Verschleiß- und Ersatzteile für Komponenten, die einer Bauartgenehmigung nach § 22a Abs. 1 Ziff. 6 StVZO unterliegen, ausschließlich vom Inhaber der Bauartgenehmigung vertrieben werden dürfen.

Daraus ergebe sich, dass sowohl Händler und Werkstätten, die solche Artikel vertreiben bzw. einbauen, als auch der Fahrzeugbetreiber selbst, in vollem Umfang für die Folgen haften. Schon das Feilbieten von nicht originalen Ersatzteilen für bauartgenehmigte Verbindungseinrichtungen sei strafbar.

Jost verweist in diesem Kontext auf die Qualitätsprüfung seiner eigenen Produkte. Diese seien nach ECE R55-01 geprüft und freigegeben. Um Kunden vor Nachbau-Ersatzteilen zu schützen, liefert Jost alle Original-Ersatzteile in Verpackungen mit Hologramm-Etikett aus. Dieses diene als Siegel für die Ersatzteil-Kits und stelle, solange es unbeschädigt ist, die Originalität des Inhalts sicher.

(sk)

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