18.02.2022
Claudia Leistritz
Wie der europäische Verband der Automobilzulieferer CLEPA (Comité de Liaison Européen de Fabricants d‘Equipements et de Pièces Automobiles) berichtet, will die UN-Wirtschaftskommission UNECE die Vorschrift 131 zur Verwendung von Notbremsassistenzsystemen (Advanced Emergency Braking Systems, AEBS) überarbeiten und unter anderem den Spielraum der Anwendungen erweitern.
Die strengeren Regeln sollen ab Februar 2023 in Kraft treten und zum Beispiel mehr Straßenkontexte umfassen, auch im urbanen Raum. Mit der Überarbeitung sollen deutlich stärkere automatische Bremsfunktionen als Reaktion auf das Detektieren stehender Objekte ausgelöst werden, auch wenn der Fahrer zuvor nicht von einem Warnsystem alarmiert wurde. Das sei wichtig in gefährlichen Verkehrssituationen, wie sie beispielsweise durch plötzlich stark bremsende Fahrzeuge vor dem Fahrer eintreten, berichtet die CLEPA.
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Die neuen Maßgaben, die auf Grundlage der in den letzten Jahren mit dem AEB-System gemachten Erfahrungen getroffen werden, sollen Unfälle in Stausituationen deutlich reduzieren, wie es heißt.
Zudem würden die neuen Bestimmungen auch die Bedingungen einschränken, unter denen die Notbremsassistenten ausgeschaltet werden können: denn einmal ausgeschaltet, werden die Systeme dann nach 15 Minuten automatisch wieder aktiviert. Das bedeutet in der Praxis, dass der Notbremsassistent eigentlich unablässig eingeschaltet ist.
Um besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, fordern die Überarbeitungsvorschläge laut CLEPA zudem von den für Schwerlastfahrzeuge ausgelegten AEBS, dass sie auf die Wahrnehmung von Fußgängern reagieren können und so Unfälle bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vermeiden.
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