Assistenzsysteme regeln genauer und in Serie
MAN legt beim Thema Fahrassistenzsysteme nach. Derzeit werde die neue Generation des Notbremsassistenten mit Sensorfusion (Emergency Brake Assist, EBA) und das Notbremssignal ESS eingeführt. Darüber hinaus sei EBA sowie der neue Spurhalteassistent (Lane Guard System, LGS) bereits seit Juli in die Serienausstattung bei den Fahrzeugtypen übergegangen, für die ab November die Ausrüstungspflicht für Neuzulassungen gilt. Dies umfasse den allergrößten Teil der Lkw von MAN, teilte der Hersteller mit.
In Deutschland wurde bereits im Jahr 2014 jeder zweite MAN TGX mit dem Sicherheitspaket „Aktiv“ oder „Aktiv Plus“ verkauft und mit dem Notbremsassistenten EBA ausgestattet, mit laut MAN steigender Tendenz.
Die EU-Gesetzgebung fordert ab November 2015 die Ausrüstung folgender Fahrzeugtypen mit einem Notbremssystem der Stufe 1: Neu zugelassene Lkw mit zwei oder drei Achsen, einem zulässigen Gesamtgewicht größer acht Tonnen und luftgefederter Hinterachse. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein Lane-Guard-System für zwei- und dreiachsige Lkw ab 3,5 Tonnen. Der seit Juli 2015 bei MAN verbaute Notbremsassistent EBA erfülle bereits heute die verschärften gesetzlichen Anforderungen der Stufe 2, die ab November 2018 für neu zugelassene Fahrzeuge gelten würden, warb MAN.
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