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Bremsprüfstände: Neue Richtlinien treten in Kraft

Wie der ASA-Verband berichtet, gelten ab 1. Juli 2022 neue Richtlinien für die Anwendung von Bremsprüfständen. Vor allem aus Sicht der Hersteller seien darin jedoch einige Bestimmungen problematisch und immer noch ungeklärt.

Ab Juli 2022 werden Kfz-Bremsanlagen nach einer neuen Richtlinie für Bremsprüfstände gewartet. Symbolbild: Capri23auto | Pixabay.
Ab Juli 2022 werden Kfz-Bremsanlagen nach einer neuen Richtlinie für Bremsprüfstände gewartet. Symbolbild: Capri23auto | Pixabay.
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Claudia Leistritz

Die neue „Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen“ beziehungsweise Bremsprüfstandsrichtlinie wurde am 31. Juli im Verkehrsblatt 14/2021 veröffentlicht, ist somit rechtskräftig und ab 1. Juli kommenden Jahres anzuwenden. Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA), der die in Deutschland aktiven Werkstattausrüster vertritt, weist jedoch auf ungeklärte Sachverhalte in Bezug auf die neuen Vorschriften hin.

Im Bundesverband hätte der Entwurf bereits im Vorfeld besonders unter Experten des Fachbereichs Prüfstände viele Diskussionen ausgelöst, heißt es. Im Namen vieler Kollegen äußert der Vorsitzende des Fachbereichs Christian Thalheimer, der die Interessen aller Prüfstandshersteller im Verband vertritt und sich mit seinen Kollegen seit 2016 mit der Nachfolgeversion der bisher geltenden Bremsprüfungsrichtlinie 2011 befasst, seine Bedenken und weist auf einige strittige Punkte hin:

Vier Problempunkte

So entfällt gemäß der Richtlinie erstens die Stückprüfung der Bremsprüfstände , zweitens wird die Gültigkeit der Baumusterprüfung für Bremsprüfstände auf fünf Jahre begrenzt. Außerdem werden die Prüfstandshersteller zur „Offenlegung geistigen Eigentums“ verpflichtet; schließlich sei aber auch nicht klar geregelt, wie mit bestehenden Bremsprüfständen (BPS) umzugehen sei.

Die Offenlegung geistigen Eigentums stelle in der Auflistung eine besonders harte Vorschrift dar, da  die Hersteller so verpflichtet werden, wettbewerbsrelevante Details ihrer technischen Lösungen praktisch frei zugänglich zu machen, so der Verband.

Fruchtloser Einwand

Bereits Ende 2019 hätten der damalige Fachbereichsleiter Herbert Kallinich und sein Stellvertreter Ralf Koch im Namen des Verbandes ihre Einwände bei den zuständigen Stellen im Bundesverkehrsministerium (BMVI) geäußert und darauf hingewiesen, dass es aus Sicht der Prüfstandshersteller einige „sachlich problematische Formulierungen“ im Entwurf der neuen Richtlinien gebe, allerdings habe der Einwand keine Änderungen bewirkt.

In der neuen Richtlinie nicht mehr enthaltener Faktor

Die neue Fassung nimmt auch den ASA-Livestream, also die Schnittstelle für den Datenaustausch von HU-relevanten Prüfergebnissen, aus dieser Richtlinie heraus; die Schnittstelle wird somit in einem separaten Leitfaden behandelt, der eigenen Angaben zufolge in enger Zusammenarbeit mit dem ASA-Bundesverband erarbeitet werde.

Änderungsmöglichkeiten unklar

Laut Bericht lässt sich derzeit nicht einschätzen, ob Änderungen an der neuen Richtlinie noch vor Inkrafttreten am 1. Juli 2022 möglich sind, aber wenigstens für die Werkstätten ergäben sich keine nachteiligen Konsequenzen daraus:

„Zumindest die Prüfstandsbetreiber müssen nach aktuellem Stand keine zusätzlichen Kosten oder Investitionen befürchten“, sagt Thalheimer.

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