Neue Anforderungen für Radspieldetektoren

Maha weist auf gesetzliche Änderungen bei Radspieldetektoren hin. Die neue EU-Richtlinie gilt ab Mai. Trotz Übergangsfrist seien neue Anforderungen bei den eigenen Lösungen bereits berücksichtigt.
Martin Schachtner

Zum Mai 2018 ändern sich Vorgaben zur Fahrzeugprüfung durch Radspieldetektoren. Grundlage hierfür ist die überarbeitete Richtlinie 2014/45/EU Anhang III. Die Übergangsfrist zur Umsetzung in den Kfz-Betrieben für den Fall, dass vorhandene Prüfgeräte der neuen Norm nicht entsprechen, dauert den Angaben zufolge fünf Jahre.

Künftig gilt es beim Prüfvorgang im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben Neuerungen zu beachten: wenn bei der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung Mängel und Verschleiß von sicherheitsrelevanten Komponenten wie Lenkung, Achsen, Aufhängung etc. mittels Radspieldetektors geprüft werden, muss dieser spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist den Mindestanforderung der aktualisierten Richtlinie entsprechen. Darauf weist der Werkstattausrüster Maha in einer Mitteilung hin.

Der verwendete Radspieldetektor muss bis spätestens 2023 mit zwei kraftgetriebenen Prüfplatten ausgestattet sein, die sowohl in Längs- als auch in Querrichtung entgegengesetzt voneinander bewegt werden können, erklärte der Werkstattausrüster aus Haldenwang. Geräte mit nur einer Prüfplatte seien dann nicht mehr zulässig.

Besonderheiten für das Nfz-Segment

Für die Prüfung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sind zudem ein Gesamt-Verfahrweg jeder Prüfplatte von mindestens 95 Millimetern sowie eine Verfahrgeschwindigkeit zwischen 5 cm/s und 15 cm/s vorgeschrieben. Auch diese Vorgaben würden von den Maha-Produkten mit entsprechender Konfiguration erfüllt, hieß es.

(msc)
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