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Partikelmessmethode nützt: TÜV-Verband wertet erste Ergebnisse der neuen AU-Messung aus

Seit Juli 2023 ist bei der Abgasuntersuchung (AU) die neue Partikelmessung für Euro-6/VI-Dieselfahrzeuge anzuwenden. Der TÜV-Verband zieht positive Bilanz und will das Verfahren auf weitere Fahrzeugtypen ausweiten.

Die Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung findet Zuspruch bei den Kfz-Verbänden. | Bild: Bro Takes Photos/Unsplash.
Die Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung findet Zuspruch bei den Kfz-Verbänden. | Bild: Bro Takes Photos/Unsplash.
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Stickoxide und Feinstaub in der Luft gehen in städtischen Gebieten zu einem großen Teil auf den motorisierten Straßenverkehr zurück. Um die Schadstoffbelastung zu minimieren, versucht man daher, die Emissionen von Kraftfahrzeugen einzuschränken. Die Einhaltung bestimmter Grenzwerte soll unter anderem mit europaweit geltenden gesetzlichen Vorgaben für alle AU-pflichtigen Kfz garantiert werden. Zuletzt 2021 hat die EU diesbezüglich die Bestimmungen verschärft und für zuverlässigere Ergebnisse die Messung der Partikelanzahl (PN) bei der Abgasuntersuchung von Fahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/VI zur Vorschrift gemacht.

Die Prüfmethode, für die bestimmte Partikelmessgeräte erforderlich sind, ersetzt das bisherige Trübungsmessverfahren. In Kraft getreten ist die Verordnung im Juli 2023, nachdem sie aufgrund der noch unzureichenden Abdeckung mit den entsprechenden Gerätschaften um ein halbes Jahr nach hinten verschoben worden war. Seitdem müssen die entsprechenden Dieselfahrzeuge bei der Abgasuntersuchung (AU) mit dieser Methode auf ihre Schadstoffemissionen untersucht werden. Nach einigen Monaten Erfahrung mit dem Verfahren gibt der TÜV-Verband einen Zwischenbericht.

So hat nun laut den Experten die Auswertung von rund 1 Million Fahrzeugen eindeutig ergeben, dass sich das neue Partikelmessverfahren lohnt. Die mit 1. Juli 2023 in Kraft getretene neue Verordnung zur Abgasmessung an „Kraftfahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor“ (Diesel) ab der Emissionsklasse Euro 6/VI schreibt die Anwendung bestimmter Messgeräte zur präziseren Erfassung der Emissionswerte vor. Das bisherige Trübungsmessverfahren galt als sehr ungenau.

„Durch die PN-Messung lassen sich auch bei modernsten Fahrzeugen Schäden, Verschleiß oder Manipulationen an Dieselpartikelfiltern (DPF), Abgasnachbehandlungssystemen und anderen emissionsmindernden Einrichtungen erkennen. Damit wurde die Qualität der Abgasuntersuchung verbessert“,

heißt es im Ergebnisbericht der Verbände.

Nach der neuen Methode mit PN (Partikelanzahlkonzentration)-Messgerät konnten nun etliche Fahrzeuge mit defekten Filtersystemen identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden, wie der Berliner Experte für Mobilitätssicherheit berichtet. Aufgrund der ermutigenden Ergebnisse fordert der Verband, auch weitere Fahrzeugtypen dem neuen Prüfverfahren zu unterziehen.

Präzise Messmethode

Die neue Vorschrift zur Abgasuntersuchung betrifft Dieselmotoren der Emissionsklasse Euro 6 für Pkw beziehungsweise Euro VI für Lkw und Busse. Bei niedrigeren Schadstoffklassen gilt noch die Trübungsmessmethode. Laut Bericht hat jetzt die erste Auswertung der mit den PN-Geräten erfassten Fahrzeuge bereits die Wirksamkeit der neuen Messung bewiesen, da sie Fahrzeuge mit zu hohen Schadstoffemissionen zuverlässig ermitteln konnte.

Für das aktuelle Ergebnis wurden im Zeitraum 1. August bis 30. Oktober 2023 insgesamt 950.809 Euro 6/VI-Fahrzeuge überprüft. Davon fielen 32.285 oder 3,4 Prozent im ersten Anlauf durch. In diesem Fall muss das Fahrzeug umgehend zur Mängelbehebung in die Werkstatt.

„Die Ergebnisse zeigen die Wirksamkeit des Verfahrens und unterstreichen die Notwendigkeit einer regelmäßigen Modernisierung der Abgasuntersuchung an den Stand der Fahrzeugtechnik“,

resumiert Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. Daher sollten künftig nicht nur Dieselfahrzeuge der letzten Abgasnorm der neuen Prüfmethode unterliegen, sondern auch diejenigen mit Euro 5b und Benziner mit Direkteinspritzung ab Klasse 6, fordert der Experte. „Für Fahrzeuge ab dieser Emissionsklasse gilt bereits im Rahmen der EU-Abgastypengenehmigung ein strenger Grenzwert für die Partikelanzahl, der in der Regel nur durch den Einbau eines Partikelfilters erreichbar ist.“ Die neue Messmethode soll garantieren, dass die Filter dann auch wirklich einwandfrei funktionieren. Denn Fahrzeuge mit defekten oder manipulierten Filtersystemen gelten als „Groß-Verschmutzer“ (Gross Polluter) und sollen für rund 25 Prozent aller Schadstoffemissionen im Verkehrssektor verantwortlich sein. Daher, so argumentieren die Kfz-Spezialisten, könnten mit der neuen Prüfmethode schon die wenigen stark zur Luftverschumutzung beitragenden Fahrzeuge zuverlässiger identifiziert werden.

Schutz von Umwelt und Gesundheit

Seit 1985 ist die Abgasuntersuchung (AU) für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge Pflicht, seit 2010 gehört sie zur Hauptuntersuchung (HU). Mit der Abgaskontrolle will man EU-weit die Emissionen aller Fahrzeuge überwachen, damit keine übermäßigen Mengen an schädlichen Gasen wie Kohlenmonoxid (CO) beim Benziner und Rußpartikeln bei Dieselfahrzeugen in die Umgebung gelangen. Laut TÜV-Verband bilden Feinstpartikel aus Verbrennungsmotoren in der Luft stabile Aerosole, die dann das Sonnenlicht einfangen und dadurch die Atmosphäre aufheizen. Mit der neuen Messmethode, so der Bericht, sichert die AU die Einhaltung der Umweltvorschriften und kann dazu beitragen, die Umwelt- und Klimaauswirkungen des Straßenverkehrs einzuschränken. Und noch weitere Gründe sprächen für die Partikelmessung: so würde bei höheren Immissionsgrenzwerten aufgrund neuer EU-Luftqualitätsrichtlinien die neue AU dazu beitragen, dass mögliche Fahrverbote für Verbrennerfahrzeuge vermieden würden. Goebelt:

„Die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Fahrzeug-Abgassysteme ist eine der effizientesten Maßnahmen, Umwelt- und Klimabelastungen durch den Straßenverkehr zu reduzieren, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.“

Ergebnis hängt von Laufleistung ab

An dieser ersten Auswertung der Ergebnisse, an der sich neben dem TÜV-Verband auch die Prüfgesellschaft Dekra, der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen (ASA) sowie die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger KÜS beteiligten, stellten die Experten außerdem laufleistungsabhängige Unterschiede fest: Je mehr Kilometer gefahren waren, umso schlechter fiel das Ergebnis aus: Aufgeteilt in drei Gruppen von bis zu 50.000 Kilometern, 50.000 bis 160.000 Kilometern sowie über 160.000 Kilometern kommt die erste auf eine Durchfallquote von 2,8 Prozent, die zweite auf 3,3 Prozent und die dritte mit 7.800 Fahrzeugen auf 4,7 Prozent.

OBD allein nicht immer zuverlässig

Und laut Auswertung hat die Anwendung der Endrohrmessung noch einen weiteren Nutzen: so meldete das On-Board-Diagnose-System (OBD) auf Grundlage der gespeicherten Fehlercodes und Fehlfunktionen in der aktuellen Testreihe nur bei 0,72 Prozent aller Fahrzeuge eine Fehlfunktion. Bis Ende 2017 jedoch reichte bei der AU ein Auslesen der OBD-Daten aus, das heißt wenn hier keine verdächtigen Werte festgestellt wurden, waren weitere Untersuchungen nicht erforderlich.

Die Erfahrungen anderer EU-Länder bestätigten die Ergebnisse der deutschen Kfz-Experten, berichtet der TÜV-Verband weiter. Zum Beispiel die Niederlande, wo die PN-Messung bei der AU seit 1. Januar 2023 verpflichtend ist, oder in Belgien, wo schon seit 1. Juli 2022 die PN-Messung angewendet wird.

Der Einschätzung der Prüfer zufolge lassen sich auf diese Weise schadstoffemissionssteigernde Abgasfehler aufgrund von beispielsweise Manipulation, Verschleiß, unterlassener Wartung oder nicht fachmännisch durchgeführter Reparaturen leicht detektieren. Zur sicheren Feststellung der Abgaswerte und als OBD-korrigierendes Element, so schließt Goebelt, ist die Integration der neuen Meßmethode in die Abgasuntersuchung also unabdingbar:

„Die Untersuchung belegt erneut den Mehrwert einer Kombination aus Endrohrmessung und Auslesen der OBD, um Defekte oder Manipulationen der Abgasreinigung sicher nachzuweisen.“

Zudem erfülle die neue Abgasuntersuchung bereits jetzt die „Kriterien der Nachhaltigkeit“, die die Vereinten Nationen in ihren insgesamt 17 Zielen der „Sustainable Development Goals“ (SDG) innerhalb der "Agenda 2030" definiert hat. Diese Ziele umgreifen praktisch alle Lebensbereiche und haben nach eigenen Angaben unter dem Punkt "Klimaschutz" das Pariser Klimaabkommen zur Grundlage. Aus der Beschreibung geht hervor, dass zum Beispiel der „globale Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius“ begrenzt werden soll. Bis 2030, heißt es vom TÜV-Verband, sei demzufolge die pro-Kopf-Umweltbelastung zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten in Bezug auf die Feinstaubkonzentration „spürbar" abzusenken.

Die Untersuchungsergebnisse sind auf er Website des TÜV-Verbands einsehbar.

 

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