Mit eindeutiger Mehrheit der Länder, so berichtet der ASA-Verband (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen), ist die Übergangsregelung zur Einführung des Partikelzählverfahrens bei Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 abgelehnt worden. Das hat der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) in seiner 174. Sitzung Ende September entschieden.
Die Übergangsregelung war vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgeschlagen worden und sah vor, am geplanten Einführungstermin (1. Januar 2023) für die flächendeckende Partikelmessung festzuhalten, zugleich jedoch einen zweistufigen Ablauf zu ermöglichen falls die erforderlichen Bedingungen noch nicht vorlägen.
Gekippt: Übergangsregelung bei Bestellnachweis
Demnach sollten alle Prüfstellen oder Prüfstützpunkte, die zum anvisierten Termin über ein entsprechendes PN-(Partikelanzahl) Messgerät verfügten, dazu verpflichtet sein dieses mit Beginn des kommenden Jahres im Rahmen von Abgasprüfungen auch einzusetzen. Alle Prüfstellen ohne entsprechende Ausrüstung jedoch hätten gemäß der geplanten Übergangsregelung auch über das Datum hinaus noch die Möglichkeit gehabt, das herkömmliche Trübungsmessverfahren anzuwenden, „für einen noch zu definierenden Zeitraum“; allerdings mit der Bedingung des Nachweises der verbindlichen Bestellung eines PN-Messgeräts „vor dem 1. November 2022“. Bei Fehlen des Nachweises oder des Messgeräts zum 1. Januar 2023 wäre den Prüfstellen also dann die Inspektion verboten gewesen.
Neue Lösung: Terminverschiebung
Die vorgeschlagene Übergangsregelung wurde nun vom Bund-Länder-Fachausschuss abgelehnt, stattdessen will man die flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens auf höchstens ein halbes Jahr, also bis spätestens 1. Juli 2023, nach hinten verschieben. „Die Einführung kann auch früher erfolgen, wenn die flächendeckende Geräteversorgung der Prüfstützpunkte/Prüfstellen vorher erreicht ist“, heißt es im ASA-Pressebericht.
Nun werde die Bundesregierung gemäß dieser Entscheidung bis zum 31. Oktober 2022 eine geänderte AU-Richtlinie veröffentlichen. „Diese wird vorsehen, dass die PN-Messung so lange ausgesetzt wird bis eine ausreichende Marktabdeckung durch PN-Messgeräte erreicht ist“, erklärt Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgeräte und Diagnose im ASA-Bundesverband.
Marktbeobachtung bis zur Marktabdeckung
Wie weit die Marktabdeckung mit den Messgeräten bereits fortgeschritten ist, soll eine vom BMDV geleitete Arbeitsgruppe kontinuierlich überwachen. Sobald eine ausreichende Verfügbarkeit von kalibrierten PN-Messgeräten vorliege, so Hahn, werde das BMDV kurzfristig darüber anhand einer weiteren Verkehrsblattverlautbarung informieren und den Termin für die PN-Messung als für alle Prüfstellen beziehungsweise Prüfstützpunkte verpflichtend festlegen. Zwischen der Feststellung der erforderlichen Marktabdeckung und der verpflichtenden Einführung der PN-Messung würden nur wenige Wochen liegen.
Nicht auf Zeit spielen
Die Prüfstellen sollten nun aufgrund des Beschlusses nicht damit rechnen, deutlich mehr Zeit für die Anschaffung der Messgeräte zu haben, warnt der ASA-Verband:
„An den grundsätzlichen Problemen, die erst zu dem Vorschlag der Übergangslösung durch das BMDV geführt haben, also der erschwerten Bauteilebeschaffung, den gestörten Lieferketten und infolgedessen verzögerten Baumusterprüfungen und Kalibrierungen für die Geräte, hat der Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses nichts geändert“,
sagt Harald Hahn. Alle PN-Messgeräte-Hersteller und Zulassungsbehörden arbeiteten jedoch mit Hochdruck an der marktreifen Bereitstellung von PN-Messgeräten, daher sei es riskant, sich bei der Bestellung nun Zeit zu lassen: denn man visiere den 1. Juli 2022 lediglich als spätesten Termin an, bei entsprechender Marktabdeckung mit PN-Messgeräten könne dieser jedoch auch deutlich früher angesetzt werden.
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