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ASA-Verband: Termin für Partikelmessung bleibt

Trotz der momentanen Lieferkettenprobleme soll der Termin für die Einführung des Partikelmessverfahrens für Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 beibehalten werden.

Die Einführung des Partikelmessverfahrens für Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 soll den Angaben zufolge nicht verschoben werden, allerdings ist eine Übergangslösung in Arbeit. | Bild: Ely Penner/Pixabay.
Die Einführung des Partikelmessverfahrens für Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 soll den Angaben zufolge nicht verschoben werden, allerdings ist eine Übergangslösung in Arbeit. | Bild: Ely Penner/Pixabay.
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Claudia Leistritz

Wie der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA) berichtet, will man die Einführung des Partikelmessverfahrens nicht verschieben. „Diesbezüglich im Markt kursierende Gerüchte sind falsch“, versichert Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgeräte und Diagnose. Man bemühe sich jedoch angesichts der Materialbeschaffungsprobleme um eine Übergangslösung.

Erst 2021 wurde die Task-Force-Gruppe Partikelmessung ins Leben gerufen mit der Aufgabe, die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Partikelmessverfahrens für Dieselmotoren zu begleiten. Das leitende Team besteht aus Repräsentanten des ASA-Bundesverbands, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie von Gutachtern der Prüfgesellschaften Dekra und TÜV Nord. Alle zwei Monate kommt die Gruppe zusammen, um auftauchende Schwierigkeiten im Einführungsprozess zu besprechen und an geeigneten Maßnahmen zur Problemlösung zu arbeiten.

Erweitertes Team

Zu diesem Zweck holt man sich zusätzlichen Expertenrat von weiteren Organisationen, unter anderem von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB). Weitere Fachleute und Gutachter senden außerdem Kalibrierlabore, Gerätehersteller sowie Eichbehörden, wie der ASA-Verband in seiner Pressemeldung berichtet.

Gestörte Geräteproduktion

In der letzten Sitzung vom 1. Juni 2022, der bisher sechsten, waren neben dem aktuellen Stand der Zulassungen und Akkreditierungen auch weitere Themen von Belang, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung nehmen. So kommen zu den pandemiebedingten nun auch die aus dem Krieg zwischen der Ukraine und Russland resultierenden, teils schweren Beeinträchtigungen der Lieferketten hinzu, die die Herstellung der Prüfgeräte verhindern.

„Die in Teilen der Welt immer noch anhaltende Pandemie und der damit verbundene Lockdown in Asien erschweren seit einigen Monaten massiv die Beschaffung wichtiger Teile und Komponenten für die Geräteproduktion“,

erklärt Hahn. Dadurch seien die Gerätehersteller nun gezwungen, sich für die Baumusterprüfung selbst die passenden Ersatzkomponenten zu beschaffen – ein aufwendiger und zeitintensiver Prozess, der das Vorhaben ebenfalls verzögert.

Übergangslösung

Aufgrund dieser besonderen Situation habe das Verkehrsministerium (BMDV) nun die Möglichkeit einer Übergangsregelung erwogen. Entsprechende Vorkehrungen seien an der Sitzung ebenfalls vorgestellt und besprochen worden. Allerdings müsse die Ersatzlösung vor Inkrafttreten noch mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgestimmt werden.

Da eine ausreichende Marktabdeckung derzeit nicht möglich sei, so der ASA-Verband, wurde für Fälle, in denen eine Messung nicht möglich ist, eine Übergangsregelung geschaffen; der festgesetzte Termin jedoch bleibe bestehen.

Die Übergangslösung beinhaltet nun, dass diejenigen AU-Betriebe und –Prüfstellen, die zum 1. Januar 2023 über ein Gerät verfügen, die Partikelmessung auch verpflichtend durchführen müssen; alle anderen dagegen dürfen „unter strengen und noch zu definierenden Bedingungen“ und nur in einem „eng begrenzten“ Übergangszeitraum, eine Opazitätsmessung vornehmen.

Die Dauer der Übergangslösung sowie die dafür geltenden Bedingungen seien noch nicht festgelegt, würden aber „zeitnah“ mitgeteilt. Eine Bedingung dabei, so heißt es, werde „ein Stichtag für den Nachweis einer Geräte-Bestellung“ sein. Die konkreten Vorgaben hängen auch von den Ergebnissen der beteiligten Arbeitsteams ab und werden demnach noch einige Monate Entwicklungszeit benötigen. So schreibt der ASA-Verband:

„Die Dauer des Übergangszeitraums wird erst im Herbst festgelegt, sodass aufgrund des Fortschritts bei der Baumusterprüfung der Geräte und der Akkreditierung der Kalibrierlabore eine fundierte Basis zur Verfügung stehen wird“.

Früh bestellen

Da wegen der gestörten Beschaffungssituation eine rechtzeitige Versorgung mit den erforderlichen Geräten nicht sichergestellt ist, raten die Gerätehersteller dringend allen Betrieben mit AU-Berechtigung, nicht abzuwarten sondern möglichst frühzeitig zu bestellen – „unabhängig vom Status der Baumusterprüfung“:

„Es gilt wie bei allen Bestellvorgängen: First in First out. Die Gerätehersteller haben sich auf entsprechende Stückzahlen eingestellt, die auch nach Erteilung der Baumusterprüfung und der notwendigen Kalibrierung unmittelbar in den Markt gebracht werden“,

so Hahn. Denn die langen Vorlaufzeiten bei der Beschaffung hätten unweigerlich lange Lieferzeiten zur Folge, wenn nicht sogar komplette Lieferunterbrechungen.

Der Akkreditierungsprozess sei bei den Kalibrierlaboren gegenwärtig ebenfalls in Arbeit, so der Verband. Konkret seien Akkreditierungen von Kalibrierlaboren im zweiten und dritten Quartal 2022 zu erwarten.

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