Im September wurde der Leitfaden 5 Revision 01 verabschiedet und die AU-Richtlinie im Oktober angepasst. Die beschlossenen Änderungen müssen stufenweise ab Januar angewendet werden. Über die Inhalte und Folgen für die Werkstätten referierte Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose, zum ASA-Pressegespräch am Dienstag auf dem Frankfurter Messegelände.
Die verpflichtende Abgasmessung am Endrohr in Kombination mit der elektronischen OBD-Prüfung bei der Abgasuntersuchung (AU) wird für alle Kfz ab 1. Januar 2018 wiedereingeführt. Als zweiter Schritt erfolgt eine Senkung der Abgas-Grenzwerte ab Januar 2019 und die Messung der Partikelanzahl wird ab dem Jahr 2021 eingeführt.
Senkung der Grenzwerte
Die Senkung der Grenzwerte (auf 0,1 % vol. CO im hohen Leerlauf bei Benzinfahrzeugen bzw. auf 0,25 m-1 bei Dieselfahrzeugen) erfordert laut Harald Hahn für den Diesel noch die Definition einer Genauigkeitsklasse 0 durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB). Für die Werkstätten gibt er Entwarnung: So werden in den meisten Fällen keine Neuinvestitionen nötig werden. Seinen Schätzungen zufolge erfüllten 70 – 80 Prozent der Geräte in den Betrieben die Anforderungen.
Neue Geräte für die Partikelmessung
Die ab 2021 vorgesehene Partikelmessung erfordert die Einführung einer Prüfprozedur zur Überprüfung der Partikelanzahl bei der periodischen Abgasuntersuchung im Endrohr. Die künftige Messmethode, Grenzwerte und ab welchen Fahrzeugen geprüft wird, sei noch durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) zu definieren, so Harald Hahn. Die neue Vorgehensweise dürfte die bislang genutzten Opazimeter überfordern und Werkstätten zum Kauf neuer Messtechnik zwingen.
Schwieriges Endrohr-Design
Andreas Weber, Leiter des ASA-Fachbereichs Abgasabsauganlagen, wies in seinem Vortrag darauf hin, dass die Abgasmessung bei manchen Fahrzeugen durch das Abgasendrohr-Design erschwert wird. „Eines der geringsten Probleme sind dabei die in die Heckschürzen integrierten Endrohre, gerade bei Lkw erleben wir abenteuerliche Arten der Endrohrführung und -gestaltung“, so Vertriebsleiter von Norfi Absaugtechnik GmbH.
Das Problem setzt sich bei der in Werkstätten durch die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900 und TRGS 554) vorgeschriebenen Abgasabsauganlagen fort: Die Grenzwerte zur Arbeitssicherheit könnten bei den meisten neu zugelassenen Kraftfahrzeugen (Schadstoffklasse Euro V bzw. Euro VI), nicht ohne eine direkt angeschlossene Abgasabsauganlage eingehalten werden können. Die unterschiedliche Auspuff-Gestaltung erschwere die Entwicklung universeller, fahrzeugübergreifender und einfach zu nutzender Absauganlagen, so Andreas Weber.
(msc)
Karosserie und Fahrwerk , Nfz Werkstatt-Newsletter, Wartung , Werkstatteinrichtung , Diesel , Reinigung und Entsorgung , Antriebsarten, Kraftstoffe und Emissionen , Ausbildung , Reifenservices , Schmierstoffe und Filter , Menschen (Personalien) , Fahrzeugdiagnose , Werkstatt-Services , Reparatur , Lkw , Werkzeug- und Ersatzeil-Kataloge , Zulieferer , Automechanika , Anhänger & Aufbauten , Fahrzeug-Teilehandel , Öle , Elektromobilität, Werkzeuge und Licht , Beste Profi Werkstatt Marke