EuGH: Fahrzeughersteller erhalten Schonfrist bis September 2020 für Reparatur- und Wartungsinformationen: Volles Programm
Zumindest eine Schonfrist bis September 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Fahrzeugherstellern eingeräumt: Bis dann eine Richtlinie in Kraft tritt, die den Sachverhalt neu regelt, sind die Hersteller nicht verpflichtet, unabhängigen Marktteilnehmern, freien Werkstätten und Händlern, einen uneingeschränkten „Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren“. „Eine nachvollziehbare Argumentation, Vertragshändlern und -werkstätten einen Vorrang einzuräumen“, argumentiert Andreas Haller, geschäftsführender Gesellschafter der Haller GmbH & Co. KG, Gersthofen.
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