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R134a-Verbot: R1234yf als Kältemittel für Fahrzeug-Klimaanlagen: Für alle Mittel gerüstet

Klimaservicegeräte arbeiten in der Regel mit dem Kühlmittel R134a sowie dessen Nachfolger mit weniger Treibhauspotenzial R1234yf. Neuere Produkte lassen sich umrüsten oder kombinieren beide Mittel in einem Gerät. Den Service an CO2-Klimaanlagen benötigen im Nfz-Bereich immer mehr Busse.

 Bild: WabcoWürth
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Claudia Leistritz

Seit 2011 ist das fluorierte Kältemittel R134a in neuen Typen von Pkw und Kleintransportern, seit 2017 generell für alle neuen Fahrzeuge dieser Klassen für den europäischen Markt verboten. Mit einem GWP-Wert (Global Warming Potential) von rund 1.430 gilt es als besonders klimaschädliches Treibhausgas. Mit dem neuen Richtwert von höchstens 150 GWP hat sich seitdem als Ersatz die ebenfalls fluorierte, aber brennbare Chemikalie R1234yf mit dem geringen GWP-Wert von 4 durchgesetzt. Mit diesen beiden Kältemitteln arbeiten die weitaus meisten Fahrzeug-Klimaanlagen und damit auch die Klimaservicegeräte.

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Artikel R134a-Verbot: R1234yf als Kältemittel für Fahrzeug-Klimaanlagen: Für alle Mittel gerüstet
Seite 20 bis 23 | Rubrik WERKSTATT-AUSRÜSTUNG
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