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Reparaturkosten seien zu hoch: Unfall mit Firmenfahrzeug: Versicherer kürzt Reparaturkosten: Versicherung kürzt die Rechnung

Der Vollkaskoversicherer und der geschädigte Fahrzeughalter stritten über die Höhe einer Werkstattrechnung. Das eingeschaltete Gericht hatte in einem Fall entschieden, dass grundsätzlich der Schädiger das Werkstattrisiko trage.

Wenn sich zwei streiten, darf nicht beim Dritten abgerechnet werden: Werkstätten können sich wehren, wenn Versicherungen die Rechnung kürzen. Bild: Pixabay
Wenn sich zwei streiten, darf nicht beim Dritten abgerechnet werden: Werkstätten können sich wehren, wenn Versicherungen die Rechnung kürzen. Bild: Pixabay
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Martin Schachtner
Werkstattrechnung

Am 7. Mai 2017 ereignete sich ein Verkehrsunfall in München, bei dem zwei Fahrzeuge kollidierten. Der Fahrer des Firmenfahrzeugs war für den Unfall alleinverantwortlich. Das Firmenfahrzeug musste in die Werkstatt, denn es trug einen erheblichen Sachschaden davon. Die Werkstatt setzte das Fahrzeug instand und berechnete dem Fahrzeughalter die Reparaturkosten in Höhe von 3.944,70 Euro. Anschließend reichte dieser die Rechnung bei seinem Vollkaskoversicherer ein, der jedoch die Rechnung kürzte und dem Halter letztlich nur 3.611,26 Euro erstattete.

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Artikel Reparaturkosten seien zu hoch: Unfall mit Firmenfahrzeug: Versicherer kürzt Reparaturkosten: Versicherung kürzt die Rechnung
Seite 47 | Rubrik RECHT
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