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Wer trägt das Werkstattrisiko, wenn die Rechnung angeblich zu hoch ist?

Wer trägt das genannte Werkstattrisiko einer behaupteten zu hohen Reparaturrechnung: die schädigende oder die geschädigte Unfallpartei? Der vorliegende Beitrag gibt dazu eine klare Antwort.
 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Redaktion (allg.)

Der Fall: Die Halterin eines Kraftfahrzeugs geriet unverschuldet – dies stand außer Streit – in einen Verkehrsunfall. Außer Streit stand auch, dass der Kfz-Versicherer für den eingetretenen Sachschaden dem Grunde nach hafte. Das verunfallte Fahrzeug wurde noch am Schadenstag von einem Sachverständigen, beauftragt durch die Halterin, unter die Lupe genommen. In weiterer Folge reparierte die beauftragte Fachwerksatt das Kfz. Danach reichte die Halterin die Werkstattrechnung in Höhe von 5.067,15 EUR beim Kfz-Versicherer des Unfallverursachers ein. Allerdings weigerte sich der Kfz-Versicherer, den vollen Rechnungsbetrag auszukehren.

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Artikel Wer trägt das Werkstattrisiko, wenn die Rechnung angeblich zu hoch ist?
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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