Mobiles Auslesegerät eines Kfz-Mechanikers unterliegt dem Handyverbot
Der Fall: Ein Werkstattmitarbeiter nutzte während der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug eines seiner Kunden ein elektronisches Auslesegerät, das via Bluetooth mit einem Diagnosegerät verbunden war. Das Auslesegerät selbst hielt der Kfz-Mechaniker während der Fahrt in seiner Hand. Ziel der Aktion war es, einen technischen Fahrzeugfehler zu ermitteln. Den vorstehenden Vorgang hatte die Polizei wahrgenommen. Der Werkstattmitarbeiter sollte dafür ein Bußgeld erhalten, was er nicht eingesehen habe. Der Fall landete beim Amtsgericht in Schleswig-Holstein.
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