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Mobiles Auslesegerät eines Kfz-Mechanikers unterliegt dem Handyverbot

Der Werkstattmitarbeiter sollte tunlichst vermeiden, während der Fahrt mit einem Kundenfahrzeug, ein Auslesegerät in der Hand zu halten, um einen Verstoß gegen das Handyverbot zu vermeiden.
Diagnose-Geräte wie hier das "mega macs S 20" von Hella Gutmann fallen unter das Handyverbot und dürfen während der Fahrt vom Fahrer nicht in die Hand genommen werden. Bild: Hella Gutmann
Diagnose-Geräte wie hier das "mega macs S 20" von Hella Gutmann fallen unter das Handyverbot und dürfen während der Fahrt vom Fahrer nicht in die Hand genommen werden. Bild: Hella Gutmann
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Redaktion (allg.)

Der Fall: Ein Werkstattmitarbeiter nutzte während der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug eines seiner Kunden ein elektronisches Auslesegerät, das via Bluetooth mit einem Diagnosegerät verbunden war. Das Auslesegerät selbst hielt der Kfz-Mechaniker während der Fahrt in seiner Hand. Ziel der Aktion war es, einen technischen Fahrzeugfehler zu ermitteln. Den vorstehenden Vorgang hatte die Polizei wahrgenommen. Der Werkstattmitarbeiter sollte dafür ein Bußgeld erhalten, was er nicht eingesehen habe. Der Fall landete beim Amtsgericht in Schleswig-Holstein.

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Artikel Mobiles Auslesegerät eines Kfz-Mechanikers unterliegt dem Handyverbot
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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