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Fahrzeugreparatur – Werkstatt hatte Anspruch auf vollen Werklohn

Ein Kfz-Kunde, der die Werkstattrechnung nur unter Abzug des Werklohns zahlen will, läuft Gefahr, dass die Werkstatt von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.
 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Redaktion (allg.)

Das Fahrzeug des Werkstattkunden bereitete technische Probleme. Die Werkstatt vermutete nach einer Fahrzeugdiagnose ein Problem mit dem „Ansaugsystem und der Motorentlüftung“. Eine Reparatur erfolgte nicht, jedoch zahlte der Werkstattkunde die angefallenen Kosten für die technische Prüfung in Höhe von 247,96 Euro. Nach einigen Tagen begab sich der Werkstattkunde erneut in die Werkstatt und zeichnete einen Werkstattauftrag. Inhalt: „Zylinderkopfhaube“ ersetzen. Auf dem Werkstattauftrag wurde festgehalten, dass die Reparatur auf Wunsch des Kunden ohne eine „gesicherte Diagnose“ erfolgen solle.

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Artikel Fahrzeugreparatur – Werkstatt hatte Anspruch auf vollen Werklohn
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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