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Defekt an der Lkw-Elektrik war schadensursächlich für den Werkstattbrand

Der verklagte Kfz-Haftpflichtversicherer haftete gegenüber dem klagenden Gebäudeversicherer des Werkstattbetriebs für den <strong>Werkstattbrand</strong>.

 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Redaktion (allg.)

Ein Werkstattmitarbeiter bockte den Lkw in der Werkstatt auf, um das hintere Rad sowie den Bremssattel abzubauen. Allerdings stellte der Werkstattmitarbeiter fest, dass Ersatzteile fehlten, um die Reparatur umgehend abzuschließen. Am 15. Dezember 2012 brannte die Werkstatt völlig aus. Der Gebäudeversicherer regulierte gegenüber der Werkstatt einen Schaden von „bislang“ 1,8 Millionen Euro. Danach verklagte der Gebäudeversicherer den Kfz-Haftpflichtversicherer auf Zahlung in Höhe von 1 Million Euro.

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Artikel Defekt an der Lkw-Elektrik war schadensursächlich für den Werkstattbrand
Seite 48 bis 0 | Rubrik RECHT
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