Werkstatt als „Select-Partner“ bekam nicht jeden Euro erstattet

Die Kfz-Werkstatt klagte letztlich erfolglos auf die <strong>Erstattung des Differenzbetrages</strong> gegenüber dem Kraftfahrzeugversicherer des Unfallverursachers.

 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Redaktion (allg.)

Dem Rechtsstreit lag folgender Fall zugrunde: Am 20. Februar 2020 kam es zu einem Verkehrsunfall, in den zwei Kraftfahrzeuge verwickelt gewesen waren. Die Unfallursache war zwischen den beteiligten Unfallparteien unstreitig. Der Unfallgeschädigte beauftragte die Kraftfahrzeugwerkstatt mit der Reparatur des Fahrzeugs.

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Seite 32 bis 0 | Rubrik RECHT