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Arbeitsunfall – Werkstattinhaber klagte erfolgreich 
gegen Berufsgenossenschaft

Oft sorgen die zuständigen <strong>Sozialgerichte</strong> erst dafür, dass der <strong>verunfallte Versicherte zu seinem Recht</strong> kommt.

Rechtsmeldungen Bild: Electriceye / Fotolia.com
Rechtsmeldungen Bild: Electriceye / Fotolia.com
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Redaktion (allg.)

Im vorliegenden Fall befand sich die Werkstatt sowie der Teilezubehörbereich des Werkstattinhabers, der zudem eine Taxi- und Mietwagensparte unterhielt, im Erdgeschoss des Gebäudes. Dagegen befand sich im Obergeschoss des Gebäudekomplexes der Bürobetrieb sowie der private Bereich des Werkstattinhabers. Üblicherweise holte der Werkstattinhaber die Post gegen Mittag aus dem Briefkasten, um sie durchzusehen sowie anschließend seinem Personal zwecks weiterer Bearbeitung zu überlassen. Dazu kam es jedoch nicht am Unfalltag. Der Werkstattinhaber verpasste beim Treppenaufgang vom Erd- ins Obergeschoss eine Stufe und stürzte.

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Artikel Arbeitsunfall – Werkstattinhaber klagte erfolgreich 
gegen Berufsgenossenschaft
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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