Vermeidbarer Schaden

Jede Werkstatt ist gut beraten, wenn sie bei einer Reparatur auch alle anderen relevanten Bereiche prüft, um ihrer umfassenden <strong>Prüfungs- und Hinweispflicht</strong> nachzukommen. Versäumt dies der Mitarbeiter, so haftet die Werkstatt auf Schadensersatz.

Mangel übersehen: Nur wenige Kilometer nach dem Werkstattbesuch blieb der Lkw wegen Motorschaden liegen. Bild: Peter H auf Pixabay
Mangel übersehen: Nur wenige Kilometer nach dem Werkstattbesuch blieb der Lkw wegen Motorschaden liegen. Bild: Peter H auf Pixabay
Redaktion (allg.)

Ein Kunde vereinbarte mit seiner Duisburger Werkstatt einen Reparaturtermin, um Arbeiten am Motor durchführen zu lassen. Die Arbeiten erledigte die Werkstatt erfolgreich. Es wurden alle „hydraulischen Ventilspielausgleichselemente“ sowie ein Kettenspanner am Fahrzeug erneuert. Allerdings erlitt das Kraftfahrzeug bereits nach wenigen 100 gefahrenen Kilometern einen Motorschaden. Dies reklamierte der Kunde bei der Werkstatt. Allerdings lehnte die Werkstatt jedwede Verantwortung für den Fahrzeugschaden ab, denn man habe die Reparatur fachgerecht vorgenommen.

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Artikel Vermeidbarer Schaden
Seite 35 | Rubrik RECHT
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