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Fahrzeugrückruf – Werkstatt muss sich informieren

Eine Fachwerkstatt, die eine Fahrzeugreparatur unterlässt, haftet gegenüber dem Kunden für den daraus resultierenden Schaden. Dies gilt auch, wenn es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt.

Rechtsmeldungen Bild: Electriceye / Fotolia.com
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Redaktion (allg.)

Fall: Eine Kfz-Werkstatt warb als autorisierte Fachwerkstatt für Dodge-Fahrzeuge. Der Unternehmer aus Bochum hatte einen Dodge Ram Truck 1500 aus den USA importiert und ließ ihn bei der Fachwerkstatt warten und reparieren. Von Dodge kam eine Rückrufaktion, von der der Unternehmer allerdings nichts erfuhr. Bei der Rückrufaktion ging es um eine unzureichend gesicherte „Mutter im Getrieberad“ an der „Hinterachse“. Das Fahrzeug befand sich in der Werkstatt, damit die Inspektion durchgeführt werden konnte. Allerdings führte die Kfz-Werkstatt die durch die Rückrufaktion des Herstellers bedingten Instandsetzungsarbeiten nicht aus.

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Artikel Fahrzeugrückruf – Werkstatt muss sich informieren
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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